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25.03.2020 ZIA schlägt Liquiditätszuwachs durch Steuerrechtanpassungen vor

Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, betont vor dem Hintergrund der Corona-Krise die enge Abhängigkeit der Immobilienwirtschaft von der Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Nutzers einer Immobilie sowie die hohe Einbindung von Immobilien in die Kreditwirtschaft. In einem Positionspapier des Verbands wird auf den engen Zusammenhang von Verwerfungen im Bereich der Immobilienwirtschaft und den damit verbundenen weitreichenden Folgen für die Finanzwirtschaft hingewiesen.

„Akut sehen wir die ersten steuerlichen Maßnahmen der Bundesregierung als richtig an. Sofern insbesondere die privaten und gewerblichen Mieter von Immobilien durch staatliche Unterstützung in die Lage versetzt werden, die Mietzahlungen bedienen zu können, können Folgewirkungen bei der Immobilienwirtschaft verhindert werden. Gelingt dies nicht, muss jedoch auch klar sein, dass die vereinfachte Inanspruchnahme der Maßnahmen gerade auch der Immobilienbranche gewährt werden muss“, sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Steuerausschusses.

Es müsse darauf geachtet werden, dass die Liquidität der Unternehmen sichergestellt bleibt Daher schlägt der ZIA vor: „Im Bereich der gewerblichen Vermietung könnte beispielsweise ein größerer Hebel für Liquidität geschaffen werden, wenn das Finanzamt den Vermietern die Umsatzsteuer auf gestundete Mietzahlungen wiederum stunden würde. Sofern „nur“ die Umsatzsteuer auf diese Umsätze gestundet werden könnte – und nicht die bereits mit der Vorsteuer saldierte Umsatzsteuerschuld, könnte die Liquiditätssituation in beachtlichem Maße gesteigert werden. Damit würden die Auswirkungen der Krise für die Unternehmen abgemildert, so Volckens.

Er sieht darüber hinaus Möglichkeiten für den Gesetzgeber die Liquidität der betroffenen Unternehmen mit weiteren Akutmaßnahmen, bei denen lediglich eine Periodenverschiebung oder das Aufheben von Begrenzungen der periodengerechten Erfassung erfolgen würde, zu stärken. „Den Verlustabzug auszuweiten, die Freigrenze bei der Zinsschranke auszusetzen oder auch den Erlass der Grundsteuer zu vereinfachen, wären aus unserer Sicht sinnvolle und schnell wirkende Maßnahmen.“

In jedem Falle sollten aktuell Maßnahmen unterlassen werden, die die Wirtschaft zusätzlich belasten. Hier sollte insbesondere über eine Verschiebung der Anwendung der Mitteilungspflicht bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen nachgedacht werden.








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