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24.03.2020 BVI fordert 4-Punkte-Moratorium für das Jahr 2020

Das Jahr eines WEG-Verwalters ist auch unter normalen Umständen eine rasante Abfolge an verpflichtenden Terminen. Mit der Corona-Krise schieben sich diese mindestens in die zweite Jahreshälfte, der Arbeitsaufwand wird enorm. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. fordert daher ein 4-Punkte-Moratorium für WEG-Verwalter, das mindestens für das Jahr 2020 gelten soll.

(1) Die Pflicht, pro Jahr mindestens eine Eigentümerversammlung durchzuführen, soll ausgesetzt werden.
(2) Der Zensus 2021 muss verschoben werden.
(3) Die Pflicht, drei Angebote für Handwerkerleistungen einholen zu müssen, soll ausgesetzt werden.
(4) Bei Video- und Onlineversammlungen sollen für Beschlüsse die gleichen Stimmenerfordernisse gelten wie für Präsenzversammlungen.

Aussetzung der verpflichtenden Eigentümerversammlung

Der WEG-Verwalter ist dazu verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr eine Eigentümerversammlung durchzuführen. Diese findet üblicherweise im Frühjahr statt – eine undenkbare Aufgabe in Zeiten von Covid-19. „Darum fordern wir eine Aussetzung dieser Pflicht“, so Thomas Meier, Präsident des BVI. „Niemand kann sagen, wie die Corona-Situation im Herbst aussehen wird. Selbst wenn dann eine Eigentümerversammlung möglich ist, wird der WEG-Verwalter noch mit den Nachwehen der herausfordernden Aufgaben aus dieser Krisensituation beschäftigt sein.“

Verschiebung des Zensus 2021

Die ersten Fristen für den Zensus 2021 nahen oder sind bundesländerabhängig bereits verstrichen. WEG-Verwalter stehen beim Zensus 2021 in einer besonderen Rolle: Sie sind zentrale Schaltstelle für die Informationsweitergabe zwischen Eigentümern und Bund. „Eine Zählung in diesem Umfang bedeutet einen Mehraufwand in Zeiten, in denen die Einsatzstärke der WEG-Verwalter an anderen Stellen dringender benötigt wird“, sagt Meier. „Zudem ist anzunehmen, dass sich der Wohnungsmarkt – trotz bereits beschlossenen Mieterschutzes – in den nächsten Jahren aufgrund der Corona-Krise stark verändern wird. Eine Verschiebung des Zensus 2021 ist unter diesen Gesichtspunkten ein notwendiger, aber auch logischer Schritt.“

Aussetzung der Pflicht der drei Angebote von Handwerkerleistungen

Aufgrund der Corona-Krise werden viele Anbieter von Handwerkerleistungen wegfallen, da sie selbst von Schließungen oder der veränderten wirtschaftlichen Lage betroffen sind. Für den WEG-Verwalter bedeutet dies zusätzliche, erhebliche Recherche-Arbeit. „Die Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften muss an erster Stelle stehen. Darum gilt es jeglichen Mehraufwand zu vermeiden“, fordert Thomas Meier. „Der WEG-Verwalter muss also einerseits mit mehr Kompetenzen für die Zeit der Krise ausgestattet werden und darf andererseits nicht in seiner Arbeit durch Formalitäten gehindert werden.“

Gültigkeit der Beschlüsse aus Video- und Onlineversammlungen

Für Beschlüsse, die in Video- und Onlineversammlungen gefasst wurden, galt bis jetzt das Prinzip der Einstimmigkeit. Der Präsident des BVI fordert hier eine Ausnahme und Vorwegnahme der kommenden WEG-Novelle, die gestern das Kabinett passierte: „In manchen, dringenden Fällen lassen sich Eigentümerversammlungen nicht verschieben. Hier muss es möglich sein, diese virtuell durchzuführen. Die darin gefassten Beschlüsse sollten auch bei fehlender Einstimmigkeit Bestand haben“, erklärt Meier.

Schutz für Verwalter und Eigentümer

Der BVI begrüßt die verabschiedeten Maßnahmen zum Mieterschutz und schließt sich den Forderungen anderer Immobilienverbände nach einem Schutz für Vermieter an, da diese aufgrund von Mietausfällen in eine finanzielle Schieflage geraten können. „Zudem wollen wir auf die Gefahr hinweisen, dass bei Nicht-Zahlung von Hausgeldern und Kreditraten für größere Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen auch Wohnungseigentümergemeinschaften schnell in eine finanzielle Schieflage geraten können. Wir fordern darum analog zu den Lösungen für Vermieter und Mieter auch Maßnahmen für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer“, so Thomas Meier.







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