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13.01.2020 ZIA begrüßt Flächenorientierung einzelner Länder bei Grundsteuer

Medienberichten zufolge streben Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher und der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil bei der Grundsteuer-Berechnung ein Alternativmodell an, das stärker flächenorientiert ist, aber Bodenwertzonen beinhalten kann. „Dass einzelne Bundesländer bei der künftigen Berechnung der Grundsteuer offensichtlich vom wertabhängigen Scholz-Modell abrücken und eigene Lösungen suchen, können wir nur begrüßen“, sagt Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. „Sinnvollerweise finden bereits intensive Beratungen zwischen den Ländern statt, um durch ein möglichst einfaches Modell den Verwaltungsaufwand für die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung im Rahmen zu halten.“

Gewerbesteuerinfektion muss vermieden werden

Darüber hinaus, so betonte Weil dem Vernehmen nach, werde noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz verabschiedet, mit dem aktuelle gewerbesteuerliche Risiken für Wohnungsunternehmen vermieden werden sollen, wenn diese Mieterstrommodelle anbieten. „Die angedachten Änderungen bei den steuerlichen Rahmenbedingungen dürfen allerdings nicht nur für Wohnungsunternehmen gelten, sondern müssen sich auch auf alle anderen Immobilienunternehmen – und auch sämtliche Nutzungsarten – beziehen. Gerade bei Wirtschaftsimmobilien besteht enormes Potenzial“, sagt Mattner. „Aktuell drohen regelmäßig gewerbesteuerliche Mehrbelastungen, wenn die Einnahmen von Immobilienunternehmen durch gewerbliche Einkünfte ‚infiziert‘ werden – etwa durch die Erzeugung und Einspeisung von erneuerbaren Energien am Gebäude. Wenn man die ambitionierten Klimaschutzziele erreichen will, muss das Steuerrecht entsprechend angepasst werden.“






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