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11.12.2019 Mietendeckel: BFW warnt vor verfassungswidrigem Gesetz

Anlässlich der Anhörung im Stadtentwicklungsausschuss am Mittwoch sowie der Beratung im Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag über das Gesetz zum Berliner Mietendeckel erklärt Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg e.V.: „Die rot-rot-grüne Landesregierung spaltet die Berliner Stadtgesellschaft, wenn sie auf dem verfassungswidrigen Gesetz zum Mietendeckel beharrt und es verabschiedet. Das ist ein Rückschlag für die Glaubwürdigkeit der Politik und trägt zum Vertrauensverlust bei. Ich kann das Berliner Parlament nur davor warnen, dieses Gesetz, das im Widerspruch zum Grundgesetz steht, zu beschließen. Mit dieser staatlichen Reglementierung greift die Landesregierung irregulär und unverhältnismäßig in den Wohnungsmarkt ein und schädigt die gesamte Berliner Wirtschaft.

Der Mietendeckel kommt einer Teilenteignung gleich und trifft außer Genossenschaften vor allem Klein-Vermieter, ohne die wahren Ursachen für die Lage am Wohnungsmarkt zu bekämpfen. Nur der Neubau von Wohnungen kann das Wohnungsproblem lösen, die Deckelung bzw. Absenkung der Mieten dagegen verschärft das Problem. Schon jetzt haben die Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes wegen des Mietendeckels bereits geplante Neubauvorhaben in einem Umfang von 9.000 Wohnungen zurückgestellt. Zusätzlich werden Investitionen und Modernisierungen blockiert und in der Konsequenz der Verfall des Wohnungsbestandes befördert.

Unabsehbare Folgen wird es haben, dass mit dem Mietendeckel zugleich der Berliner Mietspiegel abgeschafft wird. Eine Entlastung für die Berlinerinnen und Berliner bringt der Mietendeckel langfristig nicht, im Gegenteil, die Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt nimmt zu, die Wohnungsmieten werden zwangsläufig ansteigen, sobald die Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels festgestellt ist.“

Hauptkritikpunkte am Berliner Mietendeckel:

Das Gesetz zum Berliner Mietendeckel steht im Widerspruch zum Grundgesetz, weil dem Land Berlin die erfoderliche Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Der Mietendeckel stellt einen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, kommt einer Teilenteignung von Vermietern gleich und vestößt gegen die Vertragsfreiheit.
Mit dem Mietendeckel wird zugleich der Berliner Mietspiegel für ein Jahrzehnt außer Kraft gesetzt, dieser kann frühestens 2032 als bewährtes Instrument wieder eingeführt werden.

Für die Berliner Mieterinnen und Mieter besteht ein Milliardenrisiko durch ausstehende Mietforderungen, wenn der Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt wird.






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