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27.09.2019 Reform des Wohnungseigentumsgesetzes: Was soll sich ändern?

Die aktuellen Vorschläge der Bund-Länder-AG des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGesetz) stehen im Zentrum von zwei Podiumsdiskussionen, zu denen der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) am Dienstag, 24. September, in Berlin eingeladen hat bzw. am 9.10.19 in München einlädt. Da eine grundlegende, weitreichende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes angestrebt wird, dreht/e sich die Debatte vor allem um die Frage, was sich für die Wohnungseigentümer/innen dann ändern würde.

Unter dem Motto „WEGesetz-Reform: Jetzt geht es um den richtigen Weg!“ diskutierten der Referatsleiter im Bundesjustizministerium Wolfram Marx, sowie die Bundestagsabgeordneten Sebastian Steineke (CDU/CSU), Michael Groß (SPD) und Christian Kühn (Bündnis 90/Die Grünen) mit WiE-Vorstand Gabriele Heinrich über Vorschläge, Ziele und Auswirkungen der Bund-Länder-AG.
Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse: Rund 120 Wohnungseigentümer und Interessierte informierten sich über die aktuellen Reformvorschläge und nutzten die Gelegenheit, mit den Politikern und Experten darüber zu diskutieren und ihre Vorschläge einzubringen.

Wolfram Marx, der als Referatsleiter im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Bund-Länder-AG mitgeleitet hat, erläuterte einige der beabsichtigten Änderungen. Unter anderem sollen die Zustimmungsquoren (erforderliche Mehrheiten) für bauliche Maßnahmen herabgesetzt werden. Marx sprach diesbezüglich von einer „grundlegenden Umgestaltung“. Zudem berichtete er u.a., dass nach den derzeitigen Reformvorschlägen die Eigentümerversammlung künftig immer beschlussfähig sein soll, unabhängig von der Anzahl der erschienenen und vertretenen Eigentümer.

Einigkeit bestand bei den Bundestagsabgeordneten darüber, dass der Abschlussbericht eine gute Arbeitsgrundlage darstelle, eine abschließende Beurteilung aber erst nach Vorlage des Referentenentwurfes möglich sei und das kein Gesetz den Bundestag so verlasse, wie es eingebracht worden sei. Gleichwohl werden mit diesem Ergebnisbericht die Weichen gestellt.

Heinrich wies darauf hin, dass ein grundlegender Systemwechsel geplant ist, wenn die WEG alleinige Trägerin der Verwaltung wird – also zum vollrechtsfähigen Verband umgestaltet werden soll – und wenn der Verwalter zum Geschäftsführer – ähnlich dem einer GmbH – aufsteigen soll. Im Außenverhältnis (also im Geschäftsverkehr mit Dritten) sollen Verwalter unbeschränkt allein vertretungsberechtigt werden, im Innenverhältnis (gegenüber den Eigentümern) mehr Entscheidungsbefugnisse erhalten. Hier meint Heinrich, dass dies zumindest ohne weitergehende Kontrollrechte und Informationspflichten der Wohnungseigentümer nicht umgesetzt werden darf. „Wer soll auf Augenhöhe den Verwalter kontrollieren und mit ihm agieren, verhandeln, zumal dann, wenn der Verwaltungsbeirat gemäß der AG nicht gestärkt werden soll?“

Viele der vorgetragenen AG-Vorschläge – insbesondere zur Stärkung der Verwaltung –- fanden daher nicht unbedingt die Zustimmung der Mehrheit der Teilnehmer.

Die Bundestagsabgeordneten auf dem Podium ergänzten, dass weitere Korrektive - außer dem Sachkundenachweis für Verwalter - eingeführt werden sollen. MdB Sebastian Steineke (CDU/CSU) befürwortete eine Stärkung des Verwaltungsbeirates. MdB Michael Groß (SPD) betonte, dass der Schutz des Privateigentums von Verbrauchern von besonderer Bedeutung sei und Verwalter deshalb kein GmbH-Geschäftsführer werden dürften. Er forderte die Teilnehmer auf, ihnen als zuständige Politiker zu schreiben, welche Vorstellungen sie als Wohnungseigentümer hätten. MdB Christian Kühn (Bündnis 90/ Die Grünen) sprach sich für die Stärkung des Verbraucherschutzes aus, betonte aber auch, dass gesetzliche Vereinfachungen erforderlich seien, um bauliche Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele zu ermöglichen. Dem pflichteten die anderen bei.

Einigkeit bestand bei allen Politikern auch darüber, dass es einer umfassenden Novellierung des WEGesetzes bedarf. Die Initiative im Bundesrat, den Einbau von Ladestationen für E-Autos im WEGesetz schnell zu erleichtern, also „vorzuziehen“, hielten alle nicht für zielführend und effektiv. Damit wäre die gesamte Reform gefährdet.

Heinrich forderte schließlich, dass die Regelungen im Gesetz so ausgestaltet werden müssen, dass sie den Wohnungseigentümern einen Orientierungsrahmen geben. Im Abschlussbericht fehlt es an Verbraucherorientierung und an einer Stärkung des Willensbildungsprozesses der Eigentümer, wenn die Eigentümerversammlung als oberstes Beschlussorgan ernst genommen werden soll und die Beschlüsse trotz herabgesetzter Beschlussquoren demokratisch gefasst werden sollen.

Podiumsdiskussion in München am 9. Oktober

Zur weiteren Podiumsdiskussion „WEGesetz-Reform: Jetzt geht es um den richtigen Weg“ lädt Wohnen im Eigentum alle Wohnungseigentümer und Interessierte am Mittwoch, 9. Oktober, nach München ein: Die Veranstaltung findet ab 19 Uhr im Salesianum München (Wolfgangs-Platz 11, 81669 München) statt. Die Teilnahme ist kostenlos.

Dr. Katrin Herresthal, Leiterin der Bund-Länder-AG im Bayerischen Staatsministerium für Justiz, wird über die Ergebnisse berichten und diese im Anschluss mit WiE-Vorstand Gabriele Heinrich und Vertretern aus Politik und Verbänden sowie der Arbeiterkammer Wien diskutieren.







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