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25.09.2019 Berliner Mietspiegel wird durch Mietendeckel ein Jahrzehnt ausgesetzt

Das erfolgreiche Instrument des Berliner Mietspiegels wird durch den Erlass eines Mietendeckels für die Dauer von mindestens einem Jahrzehnt außer Kraft gesetzt. Das wird zwangsläufig zu deutlich steigenden Mieten in Berlin führen. Vor dieser Entwicklung warnt der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg die rot-rot-grüne Landesregierung eindringlich. Denn der ab 2020 für fünf Jahre geplante Mietendeckel wird zur Folge haben, dass ein neuer rechtssicherer Mietspiegel als anerkanntes Ausgleichsinstrument für Mieter und Vermieter erst wieder für das Jahr 2032 erarbeitet werden kann.

„Mit dem Mietendeckel wird die Jahrzehnte lange Erfahrung vom Berliner Senat sehenden Auges in die Tonne getreten. Dabei ist der Mietspiegel bislang ein fundiertes und bewährtes Ausgleichsinstrument zwischen Mieter und Vermieter. Der Senat und die Mietervertretungen, die den Erlass eines Mietendeckels beifallklatschend unterstützen, erweisen jetzt aber den Berliner Mieterinnen und Mietern einen Bärendienst. Sie bewirken mit den Folgen des Mietendeckels dauerhaften Unfrieden zwischen den Vermietern und Mietern. Diese Ignoranz und Verantwortungslosigkeit ist in Berlin beispiellos“, sagt Susanne Klabe, die Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg e.V.

Der BFW sieht sich nach der Anhörung des Senats zum Gesetzentwurf als Verteidiger des Berliner Mietspiegels. Er weist zugleich auf die Folgen hin, sollte das Gesetz Anfang 2020 wirksam werden und der Mietspiegel damit keine Anwendung mehr finden. Mittel- bis langfristig könne es keinen gültigen Mietspiegel mehr auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB geben. Grund ist: Frühestens sechs Jahre nach Ablauf des Gesetzes wäre nach der novellierten Bundesgesetzgebung eine Datenerhebung für die Erstellung eines neuen Mietspiegels rechtlich möglich, also voraussichtlich im Herbst 2031. Das neue Regelwerk könnte erst im Frühjahr 2032 in Kraft treten.

Ab dem Jahr 2026 wäre der Mietwohnungsmarkt daher dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt. Ohne Mietspiegel könnten Vermieter ihre Mieterhöhungen mit Mieten von drei vergleichbaren Wohnungen begründen oder mit einem Sachverständigengutachten. Das räumt auch der Senat ein, weil in einem Mietspiegel kein Wohnraum berücksichtigt werden darf, bei dem die Miethöhe zum Beispiel durch ein Gesetz, wie dem Mietendeckel, festgelegt wurde. Diese künftig deutlich höheren Mieten würden in der Folge auch die Basis für den Mietspiegel 2032 sein.

„Diese Entwicklung kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein. Erschreckend ist vor allem, dass der Senat mit seinen politisch gewollten Mietobergrenzen diese dramatischen Folgen bewusst ausblendet, die Berliner Mieter nicht aufklärt und sie im Stich lässt. Als Interessenvertreter der privaten mittelständischen Immobilienwirtschaft hätten wir uns nie träumen lassen, dass wir den Mietspiegel verteidigen und auch die Mieterinteressen wahren und vertreten müssen“, sagt Geschäftsführerin Susanne Klabe.

Der BFW betont auch in seiner Stellungnahme zum Mietendeckel, den er als verfassungswidrig ablehnt, die Bedeutung des Berliner Mietspiegels. So wurden im Berliner Mietspiegel 2019 rund 1,4 Millionen Mietwohnungen statistisch sauber erfasst, gewichtet und bewertet. Dieser Mietspiegel wurde erst vor vier Monaten vom Senat veröffentlicht, nachdem er gemeinsam mit drei Vermieter- und Mieterverbänden erarbeitet und von allen anerkannt wurde, darunter erstmals seit 2013 auch wieder vom BFW Landesverband. Der BFW fordert vom Senat, den Berliner Mietspiegel in seiner bisherigen Form beizubehalten und schon jetzt die Vorbereitungen für einen Mietspiegel 2021 zu treffen.







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