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18.09.2019 ZIA fordert nationales Emissionshandelssystem für Immobiliensektor

Zwei Tage vor der entscheidenden Sitzung des Klimakabinetts hat der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, am Mittwoch ein Gutachten vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität zu Köln (EWI) und dem Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) zur Umsetzung einer CO2-Bepreisung im Gebäudesektor vorgelegt.

„Der ZIA zieht aus dem Gutachten die Schlussfolgerung, für ein Sektor-spezifisches, nationales Emissionshandelssystem mit Mindest- und Höchstpreis für den Immobiliensektor zu plädieren. Damit könnten ein planbarer und glaubwürdiger Preispfad etabliert und für den Gebäudesektor nachteilige Wechselwirkungen zwischen den Sektoren vermieden werden. Die Sektor-Trennung ist erforderlich, damit nicht SUVs mit Wohnungen um Zertifikate konkurrieren“, sagte ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Er betonte, dass ein solches Instrument einer langfristig anzustrebenden Lösung auf europäischer und globaler Ebene nicht entgegenstehen dürfe.

„Wir präsentieren mit diesem Gutachten erstmals einen Blick auf die speziellen Faktoren der Immobilienbranche im Rahmen der Diskussion über eine CO2-Bepreisung. Rund 15 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen entstehen im Gebäudesektor, primär durch die Verbrennung von Heizöl und Erdgas für Heizungen und warmes Wasser. Daher ist es so wichtig, dass wir unseren Standpunkt klar machen. Die Immobilienbranche hat in der Vergangenheit bereits viel für die Reduzierung von CO2 geleistet. Das wollen wir fortsetzen“, so Mattner.

Gutachter Dr. Michael Thöne vom FiFo erläuterte den Ansatz des Gutachtens: „Zentraler Bestandteil der Untersuchung ist die Frage, wie sich eine CO?-Bepreisung auf einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher in ihren jeweiligen Wohnsituationen auswirken würde: Lebensnahe Fallbeispiele zeigen konkret, wie stark sie belastet oder entlastet würden. Darauf aufbauend analysieren wir, ob ein CO?-Preis dazu führt, dass sich eine energetische Sanierung des jeweiligen Gebäudes lohnt.“

Max Gierkink, Gutachter des beteiligten EWI ergänzte: „Legt man einen CO?-Preis von 145 Euro pro Tonne CO? sowie eine Senkung der Stromsteuer zugrunde, ergeben sich für eine dreiköpfige Familie in einem alten Einfamilienhaus mit alter Ölheizung Mehrkosten von circa 500 Euro pro Jahr. Das wäre der ungünstigste Fall, wobei hier Entlastungen durch einen Klimabonus möglich wären. In den anderen Beispielen, die wir berechnet haben, fallen die Mehrkosten moderater aus“ so Gierkink.

Auf die Frage, wie Haushalte und Gewerbe auf eine zukünftige CO2-Bepreisung reagieren sollten, antwortete Thomas Zinnöcker als ZIA-Vizepräsident und Vorsitzender der Task Force Energie: „Bewohner und Nutzer haben zu allererst die Möglichkeit ihr Verbrauchsverhalten zu verändern und anzupassen. Der ZIA fordert, Bewohner und Eigentümer in die Verantwortung zu nehmen. Eine aktuelle Verbrauchstransparenz, die den CO2-Effekt klar darstellt, schafft mündige Bewohner. Eigentümer müssen über gezielte Förderungen und Forderungen zu klimaschützenden Investitionen motiviert werden.“

Maria Hill, Vorsitzende des ZIA-Ausschusses Energie und Gebäudetechnik, betonte, dass die staatlichen Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung vollständig an Bürger und Betriebe zurückzuführen seien. Dies könne über verschiedene Wege erfolgen. „Es muss darum gehen, soziale Zerwürfnisse zu verhindern und gleichzeitig klimaschützende Investitionen zu steigern. Wir fordern, mindestens die Hälfte des Aufkommens aus der CO2-Bepreisung in energetische Maßnahmen im Gebäudesektor zu investieren. Dabei gilt es, sowohl Wohn- als auch Wirtschaftsimmobilien zu adressieren.“ Konkret sollten die Mittel für die gezielte Finanzierung der steuerlichen Abschreibungsregeln und ein Investitionsprogramm – insbesondere für Hausbesitzer – eingesetzt werden, so Hill weiter. „Zudem fordern wir für die 40 Prozent einkommensschwächsten Haushalte einen monetären Klimabonus. Dieser soll kleine klimaschützende Investitionen ermöglichen und negative soziale Auswirkungen der Bepreisung abfedern. Es ist darauf zu achten, dass die Lenkungswirkung für den Klimaschutz erhalten bleibt.“

In dem Gutachten selbst finden sich neben einer Betrachtung der CO2-Bepreisung in der Schweiz, Schweden und Frankreich auch mehrere Rechenbeispiele dafür, wie sich eine CO2-Bepreisung auf Wohn- und Gewerbeimmobilien auswirken könnte.
Mattner bilanzierte, dass man weitere kraftvolle Maßnahmen benötige, um den Bestand und Neubau fit zu machen. „Dazu gehören, neben der steuerlichen Abschreibung, Investitionsfördermaßnahmen, schnellere Verwaltungsprozesse und Forschungsförderungen. Darüber hinaus fordern wir auch ein Maßnahmenpaket für das Handwerk, denn ohne ausreichende Fachkräftekapazitäten ist die Masse der notwendigen Sanierungen nicht darstellbar.“








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