News RSS-Feed

18.09.2019 Baukindergeld: Wohneigentumsförderung muss ausgebaut werden

„Das Baukindergeld ist ein durchschlagender Erfolg. Die Menschen wollen Wohneigentum und nehmen verfügbare Fördermöglichkeiten gerne in Anspruch. Das sollte der Bundesregierung ein deutlicher Hinweis darauf sein, die Förderung der Wohneigentumsbildung auszubauen.“ Das sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, heute anlässlich des Jahrestages, an dem das Baukindergeld startete. Seit genau einem Jahr, seit dem 18. September 2018, läuft die Frist für Anträge auf das Baukindergeld.

Laut Bundesinnenministerium haben seitdem 135.000 Familien Förderanträge gestellt. 70 Prozent der Antragsteller sind zwischen 25 und 40 Jahren alt. 60 Prozent verfügen über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 Euro im Jahr. 60 Prozent der Anträge kommen aus städtischen Regionen. Die Förderanträge beziehen sich zu 24 Prozent auf Neubau, zu 76 Prozent auf Bestandskäufe, wobei der Neubau aufholt. Die Förderung gilt für Immobilien, die seit dem 1. Januar 2018 gekauft worden sind. Bei Neubauten gilt stattdessen der Tag der Baugenehmigung.

„Die Zahlen zum Baukindergeld belegen, dass so mancher Kritiker daneben liegt. Die Förderung erreicht genau die intendierte Zielgruppe: wenig kapitalstarke und mehr junge Familien. Sowohl der Neubau als auch Bestandsimmobilien werden durch das Baukindergeld aktiviert“, so Schick.

Der IVD-Präsident fordert die Bundesregierung auf, die positiven Erfahrungen mit dem Baukindergeld zur Grundlage für die weitere Wohneigentumspolitik zu nehmen. „Die Menschen wollen Wohneigentum. Bund und Länder sollten sie unterstützen, diesen Wunsch zu verwirklichen. Denn selbstgenutztes Wohneigentum ist der beste Schutz vor Altersarmut.“

Schick plädiert dafür, das Baukindergeld über das Jahr 2021 hinaus zu entfristen und im Bundeshaushalt ständige Mittel dafür bereitzustellen. „Wenn man Eigentum mit der erforderlichen Kontinuität fördern will, darf man nicht in Legislaturperioden denken“, sagt Schick.

Darüber hinaus brauche es aber flankierende Maßnahmen. „Gerade Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen scheitern häufig an dem für den Erwerb benötigten Eigenkapital. Hier sollte der Staat Hilfestellung leisten“, so Schick. So sollte die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Bürgschaftsprogramm der KfW endlich umsetzen. Damit könnte ein Anteil des Kaufpreises bzw. der Baukosten von selbstgenutztem Wohneigentum abgesichert werden. Dadurch würde das für den Erwerb benötigte Eigenkapital gesenkt werden.

Ein weiterer Förderansatz bestehe bei der Grunderwerbsteuer. Die Steuer muss aus dem Eigenkapital des Erwerbs beglichen werden. Ein Freibetrag für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums würde helfen, dieses Kapital zu schonen. Schick fordert die Bundesregierung auf, in diesem Punkt mit den Landesregierungen zu kooperieren und rasch einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen.








Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!