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13.09.2019 Nächste Attacke auf die verantwortungsvolle Wohnungswirtschaft

Am 10. September 2019 hat der Berliner Senat beschlossen, die Grundsteuer auf die Vermieter abzuwälzen und brachte deshalb ein entsprechendes Gesetz in den Bundesrat ein. Die Grundsteuer wird auf Immobilien erhoben und (noch) von den Nutzern der Immobilien – also den Mietern und selbstnutzenden Eigentümern – bezahlt. Was sinnvoll ist: Denn die wichtigste Einnahmequelle für Kommunen wird benötigt, um die Infrastruktur für alle Bürger – also die Nutzer der Wohnungen - zu finanzieren. Dazu gehören zum Beispiel Straßen, Gehwege und Schulen.

Verbandsdirektor Frank Emrich betont: „Thüringen ist im Wahlkampf, und deshalb lässt auch die Finanzministerin offensichtlich keine Gelegenheit aus, wohlklingende Meldungen abzusetzen. Aber hinter der populistischen Parole ‚wir wollen den Mieter entlasten‘ verbirgt sich in diesem Fall mangelnde Sachkenntnis mit verheerenden Folgen.“

Spätestens mittelfristig würde die so auf Vermieter umgelegte Steuer, die dann nichts weiter als ein Kostenblock ist, in die Miete eingepreist. Der Mieter wird nicht entlastet.

Die Thüringer Wohnungswirtschaft kämpft außerhalb der Städte mit Leerstand, niedrigen Mieten und der anstehenden Sanierungswelle. In den Städten halten die vtw-Unternehmen Wohnungen mit überall bezahlbaren Mieten bereit. Dies gelingt nur, indem die Bewirtschaftungskosten niedrig gehalten werden. Die scheinbare Entlastung von der Grundsteuer würde zum Bumerang für die Mieter.

Eine Berliner Zeitung fasst den Zweck der Initiative treffend kurz zusammen: „Die Vermieter sind die Minderheit, die Mieter sind die Mehrheit. Die einen braucht man bei der nächsten Wahl, die anderen nicht. So einfach ist das.“







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