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06.09.2019 Hauptstadtmieten zu Provinzpreisen – 260 Städte teurer als Berlin

Der Immobilienverband IVD weist auf die gravierenden Verwerfungen hin, die der geplante Berliner Mietendeckel zur Folge hätte. Aktuell beläuft sich die Berliner Marktmiete für eine Wohnung mit gutem Wohnwert auf etwa 11 Euro pro Quadratmeter. Laut Gesetzentwurf sollen die staatlich erlaubten Höchstmieten zwischen 3,92 Euro und maximal 9,80 Euro liegen, woraus sich für Wohnungen mit Bad im Median eine erlaubte Höchstmiete von 6,27 Euro ergibt. Damit würde die Bundeshauptstadt Berlin im Vergleich mit den 300 teuersten Städten in Deutschland auf Position 261 im unteren Drittel landen und mit Städten in strukturschwachen Regionen gleichziehen. So würden Mieter im Durchschnitt je Quadratmeter beispielsweise in Konz (Rheinland-Pfalz) mit 7,00 Euro, in Geldern (Nordrhein-Westfalen) mit 6,80 Euro, in Ottweiler (Saarland) und Bad Berka (Thüringen) mit 6,50 Euro und in Castrop-Rauxel (Nordrhein-Westfalen) mit 6,30 Euro in demselben Segment sogar mehr zahlen als in der Hauptstadt.

Quelle: Marktdaten des IVD (ausgewählte Städte namentlich gekennzeichnet)
Dazu erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD: „Die willkürlich festgelegten Mietobergrenzen, die komplett von Angebot und Nachfrage abgekoppelt sind, negieren die Unterschiede hinsichtlich Kaufkraft, Wohnungsnachfrage und Wirtschaftsdaten.“ Die Folge wäre, dass die austarierten Lebensverhältnisse zwischen strukturschwachen Gebieten mit niedrigeren Einkommen und Lebenshaltungskosten auf der einen Seite und Boom-Regionen mit höheren Einkommen und Lebenshaltungskosten auf der anderen Seite komplett aus der Balance geraten würden. „Wenn die Mieten in der Hauptstadt unter das Niveau in Umland- und in strukturschwachen Regionen sinken, wird der Zuzug nach Berlin weiter forciert – mit der Folge steigender Nachfrage bei schon jetzt mangelndem Angebot.“

Vermieter wiederum würde der Mietendeckel dazu zwingen, erhebliche wirtschaftliche Einbußen hinzunehmen. Bei einer Wohnung mit rund 70 Quadratmeter Fläche und guter Ausstattung würde sich ein jährlicher Mietverlust von fast 4.000 Euro, das heißt rund einem Drittel, ergeben. Bei der geplanten Laufzeit von vorerst fünf Jahren würden sich die Mindereinnahmen einer solchen Wohnung auf 20.000 Euro summieren. Ein Verstoß gegen die Mietobergrenzen soll eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Dazu Schick: „Für Vermieter wird die Neuvermietung eine echte Zwickmühle. Sie können wählen zwischen einem staatlich garantierten langsamen Ruin oder dem Risiko, wegen Bußgelds sofort in die Insolvenz zu rutschen. Die meisten Vermieter jedoch werden sich für eine dritte Option entscheiden – sie werden dem Berliner Mietwohnungsmarkt den Rücken kehren. Getreu dem Motto: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Die Scherben wird der Senat allein aufkehren müssen.“








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