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07.08.2019 Wohnungseigentumsgesetz: Mehrheit verlangt Rundum-Erneuerung

Erste Ergebnisse der bundesweiten Umfrage zur anstehenden Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGesetz) belegen großen Handlungsbedarf: 82 % der bisher 3.100 befragten Wohnungseigentümer halten eine Rundum-Erneuerung des Gesetzes für erforderlich. Nur 6 % geben an, sie kommen mit dem bestehenden WEGesetz gut zurecht. Dies deckt sich mit der Sichtweise des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WIE): Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht stimmen, kommt es zu Vermögens- und Wertverlusten, zu nerven- und geldzehrenden Streitereien und zu Sanierungsstaus in den Wohnungseigentumsanlagen. Betroffen sind die Eigentümer von mehr als 10 Mio. Wohnungen bundesweit und natürlich auch ihre vielen Mieter.

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und damit eines des wichtigsten wohnungspolitischen Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode ist bereits in Arbeit. Mit Spannung wird derzeit der Abschlussbericht einer Bund-Länder-AG mit Vorschlägen für ein neues WEGesetz erwartet. Doch WiE ist der Meinung, dass die Reform nicht über die Köpfe der Wohnungseigentümer hinweg verhandelt werden darf und befragt sie daher in einer bundesweiten Umfrage als Experten in eigener Sache zu ihren Ansichten und Forderungen. „Das WEGesetz ist vorrangig ‚ihr‘ Gesetz, also darf die Fachdiskussion nicht allein den Juristen, Verwaltern, Maklern und Politikern überlassen bleiben“, sagt WiE-Vorstand Gabriele Heinrich. „WiE als Interessenvertreter der Wohnungseigentümer wird die ausführliche Auswertung der Umfrage dann in den weiteren Reformprozess einbringen.“

Je mehr Wohnungseigentümer sich an der Umfrage beteiligen, umso mehr Gewicht werden ihre Positionen haben. Deshalb appelliert WiE an alle Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, mitzumachen und die Umfrage weiterzuverbreiten. Sie ist zu finden auf der Website des Verbands unter www.wohnen-im-eigentum.de/wegesetz-umfrage. Alle Schritte und Forderungen zur Reform sind zudem im Portal Wohnungseigentumsgesetz.org gebündelt, das in die WiE-Website eingebunden ist.







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