News RSS-Feed

21.06.2019 Grundsteuer: Landesregierung kann für bezahlbares Wohnen sorgen

Die Berliner Regierungskoalition hat sich auf einen Grundsteuerkompromiss verständigt. Die Grundsteuer soll demnach wertbasiert berechnet werden. Jedes Bundesland kann jedoch per Öffnungsklausel entscheiden, ob es diesem Vorschlag folgt, oder eher eine lageabhängige Bewertungsbasis für die Errechnung der Grundsteuer nutzt.

Frank Emrich, Verbandsdirektor des vtw fasst für Thüringen zusammen: „Eine Ermittlung der Grundsteuer auf Basis der Bodenrichtwerte und Nettokaltmieten (wertabhängige Ermittlung) führt zur Verteuerung des Wohnens in ohnehin schon teuren Lagen. Besonderes die Mieter in den Thüringer Städten würden so eine noch höhere Miete bezahlen.“

Bei einem wertbasierten Modell würden insbesondere Mieter in Vorwende-Neubauten massiv belastet. Diese werden zurzeit noch unter dem Einheitswert bemessen, außerdem würden die Grundsteuerberechnung auf der Basis höherer Durchschnittsmieten in den Kommunen berechnet.

Frank Emrich betont: „Bei der Grundsteuer kann die Landesregierung zeigen, wie ernst es ihr mit bezahlbarem Wohnen ist. Thüringen muss die Öffnungsklausel nutzen, um eine flächenbezogene Grundsteuerermittlung umzusetzen. Regionale Unterschiede können mit dem Instrument der kommunalen Hebesätze ausgeglichen werden.“ Hebesatz bedeutet - jede Kommune kann wie bisher das grundsätzlich ermittelte Niveau der Grundsteuer noch mit einem individuellen Satz multiplizieren.

Zudem wird in den neuen Bundesländern trotz angestrebter Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform (die Kommunen sollen nicht weniger, aber auch nicht mehr einnehmen) auf jeden Fall eine Verteuerung erwartet. Die bisherigen Bemessungsgrundlagen im Osten bilden Einheitswerte aus dem Jahr 1935, im Westen wird mit Werten von 1964 gearbeitet.

Der vtw fordert daher auch von den Kommunen Augenmaß. „Die Politiker jeder einzelnen Kommune haben die Kostensteigerung in der Hand. Sie entscheiden über die Hebesätze mit, ob sich Wohnen verteuert oder nicht“ mahnt Frank Emrich an.







Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!