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14.06.2019 Keine Gesetzreform über die Köpfe der Wohnungseigentümer hinweg

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) zeigt seit Jahren Missstände im Wohnungseigentum auf, fordert gesetzliche Änderungen und hat jetzt eine bundesweite Umfrage dazu an die Betroffenen selbst gerichtet. Alle Wohnungseigentümer/innen sind aufgefordert, sich unter www.wohnungseigentumsgesetz.org zu beteiligen. Denn die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes und damit eines des wichtigsten wohnungspolitischen Gesetzgebungsvorhaben in dieser Legislaturperiode ist bereits in Arbeit und darf nicht über die Köpfe der Eigentümer hinweg verhandelt werden.

Was läuft schief im deutschen Wohnungseigentum? Die Liste ist lang und reicht von unqualifizierten Verwaltungen über viel zu wenige Konten-Kontrollmöglichkeiten der Wohnungseigentümer bis hin zur Verhinderung von unliebsamen Entscheidungen in Eigentümerversammlungen – so der Erfahrungsbericht eines Wohnungseigentümers aus einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) in Berlin: „Die Verwaltung hat von mir seit Jahren beantragte wichtige Punkte nicht auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung gesetzt. Ich musste erst vor Gericht gehen, das jetzt entschieden hat, dass meine Anträge aufzunehmen sind. Das kann doch nicht sein?“

Das darf nicht sein, beklagt der Verband. Vorstand Gabriele Heinrich: „Bei der anstehenden Reform sind die Rechte der Eigentümer gegenüber den Verwaltungen noch weiter zu stärken: Es muss leichter werden, Einfluss auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung zu nehmen und Beschlussanträge einzubringen. Und die Eigentümer müssen den Termin der Versammlung so rechtzeitig erfahren, dass sie ihre Teilnahme noch organisieren können.“

Weitere Forderungen zur WEGesetz-Reform sind auf der Website von Wohnen im Eigentum zusammengetragen. Doch es reicht nicht aus, wenn nur Verbände dem Gesetzgeber ihre Forderungen präsentieren. Mit der bundesweiten Umfrage wendet sich Wohnen im Eigentum an die Wohnungseigentümer selbst, um ihnen eine Stimme zu verleihen. „Das WEGesetz ist vorrangig 'ihr' Gesetz, denn es stellt den Rechtsrahmen für ihr Eigentum und ist Rüst- und Werkzeug für die Organisation der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Also darf die Fachdiskussion nicht allein den Juristen, Verwaltern, Maklern und Politikern überlassen bleiben“, so Gabriele Heinrich. Mit der Teilnahme an der Umfrage erklären die Eigentümer, was ihnen wichtig ist. Sie zeigen zudem, wie interessiert sie an dem Gesetzgebungsverfahren sind und dass sie eine Reform über ihre Köpfe hinweg ablehnen. Der Verband appelliert daher an alle Interessierten, die Umfrage zu unterstützen und zu verbreiten.








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