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10.05.2019 IVD: Baukindergeld erhalten und ausbauen

„Das Baukindergeld muss bleiben“, erklärt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, heute in Berlin. Er reagiert damit auf die Debatte, die die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz gestern veröffentlichte Steuerschätzung für die Jahre 2019 bis 2023 ausgelöst hat. Vertreter der FDP und der Grünen haben gefordert, auch die Streichung des Baukindergelds zu prüfen, um die drohenden Mindereinnahmen zu kompensieren.

„Das Baukindergeld ist eine Erfolgsgeschichte. Es leistet für viele Familien einen wertvollen Beitrag zur Eigentumsbildung und damit auch für die Altersvorsorge. Auch kommt es überwiegend bei denen an, die es benötigen: Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen“, sagt Schick. Aktuelle Zahlen aus dem Bundesinnenministerium belegen dies. Fast 60 Prozent der Haushalte, die bislang Baukindergeld erhalten, verfügen über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro. Mit Stand 31. März 2019 wurden 82.815 Anträge eingereicht.

Schick widerspricht auch dem Argument, das Baukindergeld flöße überwiegend in den Bestandserwerb statt in den Neubau: „Wer das kritisiert, hat das Prinzip des Baukindergelds nicht verstanden. Es geht primär darum, all denen die private, immobiliengestützte Vermögensbildung zu ermöglichen, die sonst davon ausgeschlossen sind. Es ist auch sinnvoll, wenn Menschen mit geringerem Einkommen günstigere Bestandsimmobilien kaufen. Nicht umsonst hatte die Politik in der Vergangenheit unter anderem auch Instrumente wie ‚jung kauft alt‘ diskutiert, was der IVD unterstützt. Darüber hinaus aber ist das derzeitige Bestandsübergewicht eine logische Folge der Antragsmodalitäten.“ Laut KfW-Richtlinie sind Neubauwohnungen nur förderfähig, wenn die Baugenehmigung frühestens am 1. Januar 2018 erteilt ist. Anträge können aber erst nach Einzug gestellt werden. „Die wenigsten Neubauten sind nach einem Jahr bezugsfertig. Deswegen wird die Quote der geförderten Neubauimmobilien automatisch steigen“, ergänzt Schick.

Abschließend fordert Schick: „Wenn die Steuereinnahmen sinken, verringert das den Handlungsspielraum des Staates. Umso wichtiger wäre es dann doch, gerade die von späterer Altersarmut bedrohten Teile der Gesellschaft nach Kräften bei der Vermögensbildung zu unterstützen. Deshalb sollte die Regierung erwägen, das Baukindergeld zu entfristen.“






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