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09.05.2019 BID erwartet neuen Rückenwind für Flächenmodell

Bei der Diskussion um die Reform der Grundsteuer erwartet die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland neuen Rückenwind für das von ihr favorisierte einfache und bürokratiearme Flächenmodell auf Basis von Grundstücks- und Gebäudeflächen. Hintergrund ist der morgige Austausch des Bundesfinanzministers mit Verfassungsrechtlern und ausgewählten Landesfinanzministern.

„Der von Bundesfinanzminister Scholz vorgelegte Referentenentwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ist nicht akzeptabel. Die BID plädiert nach wie vor für das Flächenmodell. Dieses erfüllt die verfassungsrechtlichen Vorgaben, könnte innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden und ist leicht nachvollziehbar“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, derzeit geschäftsführender Verband der BID.

Zwar müsste für das Flächenmodell das Grundgesetz geändert werden. Das ist nach Ansicht der BID aber auch bei dem nun vorliegenden Vorschlag des Bundesfinanzministeriums der Fall, der sich aufgrund des Ansatzes von Bodenrichtwerten zu weit von der bisherigen Bewertungssystematik entfernt.
„Die BID erwartet in diesem Punkt eine klare Aussage von den hinzugezogenen Verfassungsrechtlern“, so Schick.

Die ebenfalls zur Diskussion stehende Länderöffnungsklausel, womit von der Bundesregelung auf Länderebene abgewichen werden können soll, halte die BID grundsätzlich für sinnvoll, sofern eine solche Regelung den Bundesvorschlag vereinfacht und verfassungsfest ausgestaltet werden kann. Bayern dringt auf eine solche Öffnungsklausel, die es erlaubt, die Grundsteuer allein anhand von Flächengrößen zu erheben. Weitere Länder unterstützen dieses Vorhaben. Damit das gesamte Verfahren der Grundsteuererhebung dadurch nicht verkompliziert wird, sollten sich aus Sicht der BID die abweichenden Länder allerdings dann auch auf ein einheitliches "Alternativ"-Flächenmodell verständigen.

Zudem tritt die BID der aktuell geführten Diskussion über die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer weiter entschieden entgegen. Dieser Vorschlag widerspreche dem Äquivalenzprinzip, das der Grundsteuer zugrunde liegt. Bei Abschaffung der Umlagefähigkeit würde die Grundsteuer für den vermieteten Grundbesitz den Charakter einer Vermögensteuer annehmen, was verfassungswidrig wäre und damit abzulehnen ist.








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