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05.03.2019 Bis zu 36 Mrd. Euro für Enteignung von Wohnungsunternehmen in Berlin

Zu den Kosten der Enteignung von Wohnungsunternehmen erklärt der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW: Jenseits der Frage, ob eine Enteignung der privatwirtschaftlichen Unternehmen in Berlin letztlich überhaupt verfassungsrechtlich möglich wäre und für den Wirtschaftsstandort Deutschland verkraftbar wäre, macht allein die aktuelle Kostenschätzung des Berliner Senates deutlich, dass hier von der Initiative eine für die Stadt fatale Handlung eingefordert wird: Wenn die Entschädigungskosten sich demnach zwischen 28,8 Mrd. und 36 Mrd. Euro ohne weitere Nebenkosten bewegen, wird deutlich, welche Möglichkeiten hier gezielt verspielt werden sollen, wenn es um wesentlich mehr bezahlbaren Wohnraum für Berlin geht. Die deutlich niedrigeren Entschädigungszahlen, die von der Initiative benannt werden, hält der GdW für gezieltes Wunschdenken.

Unterstellt man nun für das Volksbegehren den Kostenaufwand an der unteren Preisgrenze, geht es um 28,8 Mrd. Euro. Wenn dieses Geld nicht für alte Bestandswohnungen, sondern für den Neubau qualitätsvoller und den Klimaschutzzielen entsprechender Mietwohnungen ausgegeben würde, könnten auf diese Weise etwa 167.000 Wohnungen zusätzlich auf den Wohnungsmarkt kommen. Bei höheren Entschädigungszahlungen bis zu 36 Mrd. Euro könnten entsprechend mehr Wohnungen entstehen (bis zu 214.000 Wohnungen). Das entspräche dem selbst gesetzten Ziel des Senates zum Bau von insgesamt 200.000 Wohnungen in Berlin bis 2030.

Nur durch mehr bezahlbare Mietwohnungen wird der angespannte Markt entlastet.
Dieser Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde: Kosten pro Quadratmeter 2.400 Euro auf landeseigenen Grundstücken mit durchschnittlich 70 Quadratmeter Wohnfläche. Das ergibt Kosten von 168.000 Euro je Wohnung.









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