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21.02.2019 BFW warnt: Keine Schönfärberei beim Mietspiegel!

„Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, den Mietspiegel künftig realistischer darzustellen. Die derzeitigen Diskussionen gehen jedoch in die völlig falsche Richtung“, sagte Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, im Vorfeld des heutigen Expertengesprächs „Reform des Mietspiegelrechts“. Zu der Anhörung, an der auch der BFW teilnehmen wird, hat das Bundesjustizministerium anlässlich des geplanten Gesetzentwurfs eingeladen.

Ibel verwies auf die heterogenen Wohnungsmärkte in Deutschland und forderte: „Die Kriterien zur Erstellung von Mietspiegeln müssen auch im Zukunft Raum für die regionalen strukturellen Besonderheiten lassen. Bottrop ist schließlich nicht München! Deshalb müssen Sachverständigengutachten und Vergleichswohnungen bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete auch weiterhin zulässig bleiben. Wir brauchen Leitplanken, aber keine Vereinheitlichung oder Verwissenschaftlichung von Mietspiegeln!“

Zu den Plänen des Bundesjustizministeriums, den Bezugsrahmen des Mietspiegels von vier auf sechs Jahre zu verlängern, äußerte sich Ibel sehr skeptisch. „Damit werden Mietspiegel zu politischen Wunschbildern, die nichts mehr mit der Realität des Wohnungsmarktes zu tun haben. Einen Kosmetikspiegel, der die schlechte Wohnungsbaupolitik von Bund, Länder und Kommunen mit veralteten Mieten schönfärbt, lehnen wir ab!“

Der BFW-Präsident resümierte: „Der derzeitige Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist nicht das Ergebnis einer falschen Mietrechtspolitik, sondern einer falschen Wohnungspolitik, die Neubau eher erschwert als fördert. Deshalb brauchen wir einen Abbau des Regulierungsdschungels, wir brauchen die Rückkehr zur Einfachheit, und wir brauchen Anreize. Nur aus dieser Kombination entsteht mehr bezahlbarer Wohnungsneubau - nicht durch weiteres Herumdoktern am Mietrecht!“









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