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04.02.2019 Einigung zur Grundsteuer ist fauler Kompromiss

Bund und Länder haben sich Freitagnachmittag auf der Länderfinanzministerkonferenz auf die Eckpunkte für die Berechnung der Grundsteuer geeinigt. Demnach soll das Berechnungsmodell die Grundstückswerte, das Alter der Gebäude sowie die durchschnittlichen Mietkosten umfassen. Auf der Basis dieser Eckpunkte soll ein Gesetzesentwurf erarbeitet werden, dem die Länder zustimmen müssen.

„Die Einigung der Finanzminister kommt einem faulen Kompromiss gleich. Das Ergebnis ist ein hybrides Modell, das Elemente des Sachwertverfahrens und des Ertragswertverfahrens vermischt. Bei diesem Modell handelt es sich um eine verschlimmerte Form des Kostenwertmodells, das seinerzeit wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht weiterverfolgt wurde. Werden die Eckpunkte so umgesetzt, wird ein Bürokratiemonster entstehen. Die Erhebung der Grundstückswerte, des Gebäudealters und der Miethöhe wird zu einem erheblichen Mehraufwand in den bereits voll ausgelasteten Finanzämtern führen“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, und ergänzt: „Schlimmer aber ist, dass dieser Reformvorschlag ungerecht ist. Wird nämlich die Durchschnittsmiete in die Berechnung der Grundsteuerlast herangezogen, werden in den Metropolen und Ballungsräumen höhere Beträge fällig. Um diese Verzerrungen zu umgehen, müssten die Gemeinden ihre Hebesätze entsprechend herabsetzen.“

„Das wertunabhängige Flächenmodell ist das einzige Modell, dass verfassungsrechtlich unbedenklich ist und Mieter nicht zusätzlich belastet. Da die Flächendaten auch sämtlich vorliegen, ist die Steuerberechnung einfach und zügig umzusetzen. Deshalb fordern wir die Finanzminister von Bund und Ländern auf, den Kompromiss zu überdenken“, sagt Schick abschließend.










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