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30.11.2018 Die Grunderwerbsteuerreform verfehlt ihr Ziel

Die Änderungen der Grunderwerbsteuerreform werden in Zukunft Share-Deals nicht unterbinden. Das Absenken der steuerauslösenden Obergrenze von rund 95 auf ca. 90 Prozent führt nicht dazu, dass auch die „professionellen Immobilienkäufer“ besteuert werden. Die Absenkung wird einige der mittelgroßen Käufer treffen und der Besteuerung unterwerfen. Professionelle und institutionelle Investoren werden jedoch weiterhin die Grunderwerbsteuer bei größeren Deal-Volumina vermeiden können. Sie müssen nur einen Partner zu finden, der anstatt rund fünf Prozent 10,1 Prozent der Gesellschaftsanteile hält. Das ist zwar eine Herausforderung, jedoch kein unüberwindliches Hindernis. Daher wird die Reform der Grunderwerbsteuer nicht die Ergebnisse bringen, die die Politik sich erhofft.

Des Weiteren ist fraglich, warum Asset- und Share-Deals künftig steuerlich gleich behandelt werden sollten. Es gibt gute Gründe, warum Share-Deals weitgehend steuerfrei sind. Der Erwerber übernimmt beim Share-Deal eine bestehende Gesellschaft und damit alle wirtschaftlichen, rechtlichen und sonstige Risiken sowie alle Verbindlichkeiten, auch wenn sie mit der Immobilie nichts zu tun haben. Das ist bei einem Asset-Deal nicht der Fall.

(Kommentar von: Dr. Esfandiar Khorrami, Partner und Rechtsanwalt bei Bottermann Khorrami LLP)








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