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26.11.2018 Gebäudeenergiegesetz: ZIA begrüßt Vorstoß der Bundesregierung

Laut eines aktuellen Entwurfes plant die Bundesregierung ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude („Gebäudeenergiegesetz“). Laut Einschätzung des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, ist der vorliegende Gesetzentwurf ein wichtiger Vorstoß, um ordnungsrechtliche Hürden im Klimaschutz zu beseitigen. „Die Zusammenlegung von EnEV, EnEG und EEWärmeG schafft eine deutliche Erleichterung und Entbürokratisierung für die Immobilienwirtschaft. Das Nebeneinander mehrerer Regelwerke wird damit beendet. Zukünftig soll für den Neubau ein einheitliches Anforderungssystem gelten, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA. „Wir haben diese Vereinfachung lange eingefordert. Nun soll sie endlich kommen.“

Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit festgeschrieben

Der Gesetzentwurf folgt dem Grundsatz, dass energetisch hochwertige Gebäude sowohl wirtschaftlich als auch mit marktgängigen Technologien errichtet werden können. Zudem bleiben die Anforderungen für Neubau und Bestand unverändert. Verschärfungen des Anforderungsniveaus gegenüber der aktuell gültigen EnEV-Fassung sind nicht vorgesehen. „Das ist ein wichtiger Erfolg für uns. Nach langwierigen Diskussionen über eine Verschärfung der EnEV in der letzten Legislaturperiode hält der Gesetzgeber nun sein Wort und sichert den Gebäudesektor vor unwirtschaftlichen baulichen Verteuerungen ab“, meint Mattner. Die unverändert fortgeführten energetischen Anforderungen erfüllen laut Gesetzentwurf die Kriterien der EU-Gebäuderichtlinie für das Niedrigstenergiegebäude. Gutachterliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bestätigen, dass das gültige wirtschaftliche Anforderungsniveau nach wie vor das in der EU-Gebäuderichtlinie verankerte Kriterium der Kostenoptimalität erfüllt. „Es war ein langer Weg, bis die Einsicht bei der Bundesregierung eingetreten ist, dass die EnEV 2016 bereits das technisch und wirtschaftlich Machbare für den Neubau darstellt. Weitere Kostentreiber an der Gebäudehülle sind somit vorerst nicht zu erwarten“, ergänzt Mattner.

Einsatz erneuerbarer Energien und Quartiersansatz erleichtern

Darüber hinaus soll das Gebäudeenergiegesetz den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden erleichtern. So soll etwa gebäudenah erzeugte Fotovoltaik erstmals als Option für die Erfüllung der energetischen Standards stärker berücksichtigt werden, auch für Biomethan soll es diese Möglichkeit geben. „Die Energiewende im Gebäudesektor erreichen wir nur, wenn wir auf nachhaltige Energieressourcen setzen. Die hier vorgelegte stärkere Berücksichtigung erneuerbarer Energien, die gebäudenah erzeugt werden, geht aber noch nicht weit genug. Insbesondere bei der Berücksichtigung von Ökostrom wäre noch mehr möglich und auch sinnvoll“, sagt Mattner.

Zudem sollen Quartierslösungen mit einer Regelung zur Wärmeversorgung im Quartier gestärkt und angestoßen werden. „In unseren Alternativvorschlägen für die Klimapolitik haben wir bereits vorgerechnet, wie hoch die Einsparpotenziale bei der Berücksichtigung von Quartieren statt Einzelgebäuden sind. Schön, dass der Gesetzgeber diese Option nun ermöglichen will.“

Innovationsklausel auch für Nichtwohngebäude

Neu eingeführt werden soll eine Innovationsklausel für ein alternatives Anforderungssystem, die auf Antrag eine gleichwertige Erfüllung der Neubau- und Sanierungsanforderungen auf Basis der CO2-Emissionen und eines Effizienzkriteriums zulässt. Dies geht einher mit dem Auftrag des Koalitionsvertrages, eine Umstellung künftiger Anforderungen auf CO2-Emissionen zu prüfen. „Besonders erfreulich ist, dass die neue Klausel sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude gelten soll. Das war im ersten Anlauf in der vergangenen Legislaturperiode noch anders geplant. Hier hat die Bundesregierung gezeigt, dass sie die Relevanz von Wirtschaftsimmobilien für die Erreichung der Klimaziele erkannt hat“, sagt Mattner.










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