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20.09.2018 Sonder-Afa mit Schwachstellen – Lineare Afa sollte auf 3 % steigen

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung die Einführung einer zusätzlichen steuerlichen Förderung für den Mietwohnungsbau, die sogenannte Sonder-AfA, beschlossen. Gegenüber dem vor wenigen Wochen vorgelegten Referentenentwurf sind keine grundsätzlichen Änderungen vorgenommen worden. Nach dem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums sollen für die Anschaffung und Herstellung neuer Mietwohnungen in den ersten vier Jahren neben der regulären Abschreibung von zwei Prozent eine Abschreibung von fünf Prozent in Anspruch genommen werden können. Wird die Wohnung noch im Jahr der Fertigstellung erworben, kann statt des Herstellers der Erwerber die Abschreibungen geltend machen. Diese Abschreibungsmöglichkeit soll zusätzlich zu der Normalabschreibung von zwei Prozent gelten. Damit beträgt die Abschreibung in den ersten vier Jahren jeweils sieben Prozent und – kumuliert – 28 Prozent. Danach ist der Restwert über 46 Jahre zu verteilen.

„Der IVD begrüßt die Sonder-AfA als kleinen Baustein zu mehr Wohnungsbau. Sie hat aber weiterhin viele Schwachstellen“, sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, und ergänzt: „Man sollte auf eine langfristige und kraftvolle Wirkung steuerlicher Förderung achten. Insbesondere der Grenzbetrag von 3.000 Euro pro Quadratmeter Herstellungskosten ist vor allem in den Anschaffungsfällen zu gering gedacht. Will man nicht nur Nachverdichtungen und Dachaufstockungen, sondern den gesamten Mietwohnungsbau fördern, sollte der Grenzbetrag angehoben werden. Auch sollten die rasant steigenden Baukosten eingepreist werden. Sonst würden Projektentwicklungen 2020 geringere Fördermöglichkeiten vorfinden als heute. Zudem sollte das Gesetz im parlamentarischen Verfahren dahingehend geändert werden, dass in Anschaffungsfällen die Grenze von 3.000 Euro nur für den Gebäudewertanteil der Anschaffungskosten gilt. Anderenfalls käme die Sonderabschreibung für Erwerber nur in Regionen zum Tragen, in denen die Bodenwerte sehr niedrig sind. Dies sind aber gerade nicht die Gebiete, in denen die neuen Wohnungen dringend benötigt werden.“

Um den Bau neuer Wohnungen wirklich wieder attraktiv zu machen, regt der IVD an, den normalen Abschreibungssatz, der bisher nur zwei Prozent beträgt, auf mindestens drei Prozent anzuheben. Dies sei im Übrigen keine Subvention, sondern würde lediglich dem tatsächlichen Wertverzehr gerecht werden. Dieser habe sich in den vergangenen Jahren erheblich beschleunigt, weil ein immer größerer Teil der Baukosten auf die technische Ausrüstung der Gebäude entfalle, die eine deutlich geringere Lebensdauer hat.









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