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31.08.2018 Berlins Bürgermeister verabschiedet sich von der Marktwirtschaft

Der Verein zur Förderung des Wohneigentums in Berlin kritisiert die Vorschläge des Berliner Bürgermeisters Michael Müller zur Mieten- und Wohnungspolitik sehr scharf. „Müller stellt den Investitionsstandort Berlin in Frage. Die Investitionen in Bestandsimmobilien sowie in den Neubau würden deutlich zurückgehen. Die Wohnungsnot würde sich noch vergrößern“, erklärt Jacopo Mingazzini, Vorstandsvorsitzender des Vereins zur Förderung des Wohneigentums in Berlin. Michael Müller hat in verschiedenen Veröffentlichungen zur Wohnungspolitik Forderungen aufgestellt. Der Förderung von Wohneigentum erteilt Müller eine Absage. Darüber hinaus solle ein Mietmoratorium eingeführt werden, das die Mieten „einfrieren“ würde.

Müller fordert zudem, dass Modernisierungsumlagen enden müssten, wenn sich die Investition refinanziert habe. „Das ist gleichzusetzen mit einem Aussetzen der Miete, sobald die Herstellungskosten einer Wohnung refinanziert sind“, so Mingazzini. Auch die polemische Kritik an den Ergebnissen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als interessengeleitet ist bedauerlich. Der Wissenschaftliche Beirat macht in seinem Gutachten deutlich, dass sozialer Wohnungsbau ineffizient sei und zu Fehlbelegungen führe. Dies, so der Beirat, seien Erfahrungen aus den 90er Jahren. Zahlreiche Experten fordern daher zurecht die Subjektförderung bei der Vermietung von Wohnungen.

Die Begrenzung der Modernisierungsumlage, die Fokussierung auf Mietenregulierung beziehungsweise ein mögliches Mietmoratorium seien der falsche Weg. Dafür gibt es drei Gründe:

1. Investitionsanreize gehen verloren, Neubau und Modernisierung kommen nicht mehr voran. Dabei braucht Berlin in erster Linie ein größeres Wohnungsangebot. Die Berliner Politik macht Neubau und Nachverdichtung jetzt schon immer schwieriger; geht es so weiter, verschärft das die Probleme in Berlin nur.

2. Bewusstes Weglassen einer eigentumsfördernden Politik ignoriert die Bedürfnisse der Menschen nach Wohneigentum und den Verfassungsauftrag der Regierung.

3. Eigentumsförderung darf nicht ignoriert werden, weil Eigentum der beste Schutz gegen Altersarmut und gegen steigende Mieten ist. Wer im Eigentum wohnt, ist von Mietsteigerungen nicht betroffen.

Das Land Berlin ist das einzige Bundesland, das die Förderung von Wohneigentum in seiner Landesverfassung fixiert hat. Nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 der Verfassung von Berlin (VvB) verpflichtet sich das Land Berlin dazu, die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum zu fördern. Ein Bevorzugen bestimmter Steuerungsinstrumente ebenso wie die gänzliche Vernachlässigung der Wohnungseigentumsförderung stehen im Widerspruch zur Verfassung. Zu diesem Ergebnis kam erst kürzlich ein aktuelles Gutachten der Freien Universität Berlin im Auftrag des Vereins zur Förderung des Wohneigentums in Berlin unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. jur. Steffen Hindelang.

(Original Pressemeldung von: Verein zur Förderung von Wohneigentum in Berlin e.V.)






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