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04.07.2018 DSGVO: Experten raten Immobilienbranche zu pragmatischen Lösungen

Datenschützer und Akteure der Immobilienbranche haben zu Gelassenheit und Pragmatismus im Umgang mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geraten. Die neue europäische Verordnung habe nur geringfügige Änderungen gebracht und dürfe nicht zu unverhältnismäßigem Mehraufwand führen, so die Experten. Veranstalter der Berliner Diskussionsrunde „DSGVO in der Immobilienbranche: Worauf es in der Praxis ankommt“ war die Kanzlei Bottermann Khorrami LLP (BK Law) in Kooperation mit der Stiftung Datenschutz.

Ann Janina Sturm, Rechtsanwältin und Partnerin bei Bottermann Khorrami LLP: „Die neue DSGVO ruft auch in Immobilienunternehmen viel Unsicherheit hervor. Mit Informationsveranstaltungen wie dieser möchten wir der Branche aufzeigen, wie sehr Datenschutz an Bedeutung gewonnen hat, sich aber meistern lässt. Hektik ist nicht angezeigt – eine umfassende Compliance-Strategie jedoch nun auch in diesem Rechtsbereich unumgänglich.“

Prof. Dr. Anne Riechert, Wissenschaftliche Leiterin der Stiftung Datenschutz und Lehrstuhlinhaberin an der Frankfurt University of Applied Science, pflichtet ihr bei: "Datenschutz ist im Prinzip eine Sache des gesunden Menschenverstands. So darf zum Beispiel das in der DSGVO enthaltene 'berechtigte Interesse' des Unternehmers zur Datenerhebung nicht überdehnt werden. Aber die DSGVO ist alles andere als geschäftsschädigend." In ihrem Vortrag wies die Juristin darauf hin, dass die umfassenden Dokumentationspflichten echte Neuerungen darstellen. Nach wie vor müssten mit Dienstleistern Verträge zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden. „Zu den Dienstleistern zählen beispielsweise auch nicht-europäische Cloudanbieter. Hier ist Vorsicht geboten, wenn die europäischen Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden“, so Riechert.

Maurice Grassau, CEO von Architrave, einer digitalen Plattform für das Immobilienmanagement: "Die Immobilienwirtschaft ist zweifellos eine der Branchen mit der größten Datenproduktion, die viel zu häufig jedoch vollkommen unstrukturiert erfolgt. Die DSGVO bietet nun die perfekte Gelegenheit für einen Daten-Frühjahrsputz. So bleiben nur die wirklich erforderlichen Daten, und die IT-Systeme laufen schneller und effizienter."

Steven Guttmann, Syndikus und Datenschutzbeauftragter der Vistra Deutschland: "Die meisten Unternehmen wissen überhaupt nicht, welche Daten sie von Kunden und Mitarbeitern haben und wo sie liegen. Die DSGVO bietet mit ihrer Maßgabe wirklich erforderlicher Daten eine große Chance, in diesen Datenwulst endlich Ordnung reinzubringen." Im Hinblick auf die zahlreichen Mails von Newsletter-Anbietern fügt er hinzu: "Wir können nur davon abraten, nachträglich per Mail um eine Einverständniserklärung zu bitten, da es sich hierbei um eine verbotene Werbemaßnahme handelt."








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