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09.01.2018 Neues Bauvertragsrecht bringt mehr Planungssicherheit für Bauherren

Gerade für Häuslebauer bringt das neue Jahr einige Änderungen mit sich. Sie könnten nach Einschätzung von Experten vom neuen Bauvertragsrecht profitieren, das ab 2018 erstmals im BGB geregelt ist. „Die künftig notwendige verständliche und präzise Baubeschreibung sowie die Nennung des verbindlichen Fertigstellungsdatums sollten sich vereinfachend bei der Kreditbeantragung sowie bei den Bereitstellungszinsen auswirken“, sagt Mirjam Mohr, Vorstandsmitglied der Interhyp AG, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen.

Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung bekommen Bauherren ab 2018 eine präzise Baubeschreibung. In dieser sind fortan Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Pläne mit Raum- und Flächenangaben, Gebäudedaten oder Grundrisse ebenso detailliert zu finden wie Angaben zum Energie- und Schallschutzstandard. „Gerade, wenn Bauherren KfW-Darlehen einbinden möchten, haben sie nun einen Anspruch auf eine detaillierte Baubeschreibung, die bis dato nicht immer eine Selbstverständlichkeit gewesen ist“, sagt Mohr. Auch die Gesamtkosten für den Bau lassen sich künftig besser abschätzen. Unvollständige Baubeschreibungen mit einem unklaren Leistungsumfang haben in der Vergangenheit immer wieder zu Mehrkosten für Bauherren geführt – und damit nicht selten zu zusätzlichem Fremdkapitalbedarf, der Bauherren teuer zu stehen kommen konnte.

Verbindliche Fristen können Kreditauswahl erleichtern

Bauherren profitieren laut Mohr zudem bereits bei der Kreditauswahl von den verbindlichen Fristen. „Diese helfen Kreditnehmern dabei, unterschiedliche Darlehensangebote mit Blick auf die bereitstellungszinsfreie Zeit besser zu vergleichen. Dadurch lassen sich mögliche Kosten für Bereitstellungszinsen vorab besser berücksichtigen. Bauherren können den Kredit wählen, der in puncto Bereitstellungszeit und Zinshöhe ideal passt“, erklärt Mohr.




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