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07.09.2017 DDIV-Präsident Heckeler fordert grundlegende WEG-Reform

Anlässlich der Eröffnung des 25. Deutschen Verwaltertages appellierte Wolfgang D. Heckeler, Präsident des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), vor mehr als 600 Fachbesuchern und Gästen an die Politik die Rahmenbedingungen für Immobilienverwaltungen zu verbessern und eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes anzustoßen. Gleichzeitig begrüßte er die Einführung von Berufszugangsregelungen, sicherte aber zu, dass sich der Verband auch weiterhin für einen Sachkundenachweis einsetzen wird.

Reform des Wohnungseigentumsgesetzes für verlässliche Rahmenbedingungen
Rechtliche Grundlage für die Arbeit von Immobilienverwaltungen ist das Wohnungseigentumsgesetz. Seit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2007 eröffneten sich jedoch zahlreiche regelungsbedürftige Bereiche. Auch energetische und barrierefreie Sanierungen sowie die Digitalisierung erhöhen den Abstimmungsbedarf innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Eine Bundesrats-Initiative der Länder Bayern und Sachsen vom 21. Juni 2016 (BR-Drs. 340/16) regte auch vor diesem Hintergrund eine Absenkung der zustimmungsrechtlichen Erfordernisse an. Die Bundesregierung trug dieser Initiative Rechnung und kündigte im Herbst 2016 an, möglichen Reformbedarf am Gesetz zu prüfen. Der DDIV hat dies von Beginn an unterstützt. Jedoch mahnte Heckeler in diesem Zusammenhang erneut an, dass es einer grundlegenden Reform sowie einer Harmonisierung von Miet- und WEG-Recht bedarf, um den sich wandelnden Rahmenbedingungen umfassend gerecht zu werden. Dies geht auch aus dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Häublein hervor, das 2013 im Auftrag des DDIV erarbeitet wurde.

Auch die steigende Zahl der Gerichtsverfahren belegt den Reformbedarf. So entfielen allein 2014 mehr als 22 Prozent aller zivilrechtlichen Verfahren vor Amts- und Oberlandesgerichten auf Wohnraummietsachen – mehr als 260.000 Fälle. 27.000 befassten sich mit dem Wohnungseigentum. Auch vor diesem Hintergrund richtete der DDIV vor rund zwei Jahren eine DenkWERKSTATT ein, um den Reformbedarf zu erfassen. Das Expertengremium aus führenden Wissenschaftlern und Juristen sowie Vertretern der Verwalterpraxis identifizierte hohen Änderungsbedarf am Gesetz. Heckeler betonte in seiner Grundsatzrede: „Wir brauchen eine ganzheitliche Reform des Gesetzes im Sinne aller Beteiligten – vom Eigentümer über den Mieter bis hin zum Immobilienverwalter.”

Zugangsvoraussetzungen: Sachkundenachweis nicht vom Tisch

Mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedete der Deutsche Bundestag am 23. Juni 2017 das Gesetz zur Einführung von Berufszugangsvoraussetzungen für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler (BT-Drs. 18/12831). Sechs Jahre zuvor, im Jahr 2011, gab der DDIV ein Gutachten zur Erörterung der „Möglichkeiten zur rechtlichen Regelung des Berufes des Immobilienverwalters” (Prof. Rüdiger Zuck, Stuttgart) in Auftrag, was der geplante Auftakt einer klar formulierten Strategie war – die Einführung von Zugangsvoraussetzungen für die Tätigkeit des Verwalters. Ein Ergebnis des Gutachtens war der fundierte Nachweis, dass Artikel 12 des Grundgesetzes zur Berufswahlfreiheit kein Hindernis bei der Einführung von gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Tätigkeit darstellt. Heckeler begrüßte in seiner Eröffnungsrede, dass die Bundesregierung nach langem Ringen das Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsregelung für Wohnimmobilienverwalter endlich verabschiedete. Dabei wurden auch zwei wesentliche Forderungen des DDIV, die Einführung einer Weiterbildungspflicht und der Einschluss des Mietverwalters, übernommen. „Damit ist die Tätigkeit des Immobilienverwalters erstmals anerkannt. Ein erster Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz, Qualität und Ansehen für unsere Branche ist getan”, betonte Heckeler. „Ein Anfang ist gemacht. Wir haben ein Gesetz, das zwei wesentliche Forderungen des DDIV einschließt. Wir werden uns aber auch weiterhin für einen Sachkundenachweis einsetzen”, resümierte Heckeler.

Neue Herausforderungen: Energiewende und Elektromobilität

Energiewende oder Elektromobilität sind gesamtgesellschaftliche Entwicklungen, auf die auch die Immobilienwirtschaft Antworten geben muss. Heckeler betonte, dass Immobilienverwaltungen in diesen Prozessen eine Schlüsselrolle einnehmen. So verabschiedete die Bundesregierung jüngst das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom. Maßgeblich auf Druck des DDIV können nun auch Wohnungseigentümer von selbstproduziertem und ökologischem Solarstrom vom Dach profitieren. „Ganz zufrieden sind wir dennoch nicht, denn nach wie vor ergeben sich umfangreiche bürokratische Pflichten für Immobilienverwaltungen. Hier muss nachgebessert werden”, so Heckeler.

Eine Million Elektrofahrzeuge bis zum Jahr 2020 auf deutsche Straßen zu bringen, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Der Bund stellt erhebliche Fördergelder bereit, um die Elektromobilität voranzubringen. So wird der Kauf eines E-Autos seit Juni 2016 mit dem sog. Umweltbonus von bis zu 4.000 Euro gefördert. Hinzu kommt die Befreiung von der Kfz-Steuer und Steuererleichterungen für das Laden am Arbeitsplatz. Gleichzeitig werden bis 2020 insgesamt 300 Mio. Euro in den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur investiert. Im Januar 2017 waren jedoch bundesweit nur etwas mehr als 34.000 Stromer zugelassen. Nach Ansicht des Branchenverbands reichen Kaufprämien, steuerliche Anreize und Investitionen in die öffentliche Ladeinfrastruktur allein nicht aus, um die E-Mobil-Wende einzuleiten. Vor diesem Hintergrund sprach sich der DDIV-Präsident erneut für ein Anreizprogramm in Höhe von 100 Mio. Euro aus, um die private Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern gezielt zu fördern.







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