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17.07.2017 Zurück auf Los: Kostentreibende Bauauflagen kommen vorerst nicht

Das Bauministerin NRW hat letzten Freitag das Aussetzen der erst im Dezember 2016 novellierten Landesbauordnung verkündet. Konkret bedeutet dies, dass das Inkrafttreten der Regelungen, die ab dem 31.12.2017 gelten sollten, um ein Jahr verschoben wird. Das Jahr des Aufschubs soll genutzt werden, um baukostensteigernde Auflagen und Vorgaben in der Landesbauordnung abzuschaffen.

Das Bauministerin NRW hat heute das Aussetzen der erst im Dezember 2016 novellierten Landesbauordnung verkündet. Konkret bedeutet dies, dass das Inkrafttreten der Regelungen, die ab dem 31.12.2017 gelten sollten, um ein Jahr verschoben wird. Das Jahr des Aufschubs soll genutzt werden, um baukostensteigernde Auflagen und Vorgaben in der Landesbauordnung abzuschaffen.

"Wir freuen uns sehr über diese schnelle und klare Entscheidung der neuen Bauministerin Ina Scharrenbach. Nach nur wenigen Tagen im neuen Amt macht sie damit den Weg für bezahlbaren Wohnungsbau wieder frei", begrüßt Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW Nordrhein-Westfalen die Ankündigung. Vor allem für den Geschosswohnungsbau ist dies vorerst eine große Entlastung. Denn hier war über ein halbes Jahr unklar, wie die barrierefreien Vorschriften in der noch geltenden Landesbauordnung technisch umzusetzen sind. Zu dem bereits beschlossenen Gesetz fehlten die Technischen Baubestimmungen.

"Die unklare Rechtslage hatte zur Folge, dass Projekte im Geschosswohnungsbau nicht fortgesetzt werden konnten. Eine Umfrage unter unseren Mitgliedsunternehmen hat ergeben, dass sich rund 15.000 Wohneinheiten in Nordrhein-Westfalen im Planungsstillstand befanden. Dank der Entschlossenheit unserer neuen Bauministerin ist hiermit seit heute Schluss", erklärt BFW NRW Geschäftsführerin Elisabeth Gendziorra.

Stillstand bedeutet im Wohnungsbau nicht nur zeitliche Verzögerung, sondern auch eine Verteuerung der Baukosten. Eine Studie des BFW NRW in Kooperation mit dem Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln (iwp) aus September 2016 zeigte auf, dass alleine zeitliche Verzögerungen in Baugenehmigungsverfahren die Gesamtkosten eines Projekts durchschnittlich um mindestens 3 Prozent verteuern. Hinzu kamen die Kosten durch Auflagen für barrierefreien Wohnungsbau.

Die Mitgliedsunternehmen des BFW leisten bundesweit 50 Prozent des Wohnungsneubaus, in Top-Städten wie Köln und Düsseldorf liegt der Anteil bei rund 80 Prozent. "Diese hohe Neubaukompetenz werden wir durch einen Vorschlagskatalog zur Reduzierung von Auflagen in die geplante Baukostensenkungskommission des Landes Nordrhein-Westfalen einbringen. Kostenbewusstes, qualitätsvolles Bauen und lebenswerte Heimat schließen sich nicht aus. Gerade in den begehrten Vierteln der Rheinmetropolen wird bezahlbares Wohnen erst wieder möglich, wenn beim Wohnungsbau die Kosten gesenkt werden", so Gendziorra abschließend.

Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört.

Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

Der BFW NRW vertritt die Interessen von 200 Mitgliedern und ist als Unternehmerverband der Ansprechpartner für wohnungswirtschaftliche und wohnungspolitische Fragestellungen.








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