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26.06.2017 Bundestag verabschiedet Berufszulassungsregelung

Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nach einem in der vergangenen Nacht vom Bundestag verabschiedeten Gesetz müssen Immobilienverwalter (WEG- und Miet-Verwalter) eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist. Ein Sachkundenachweis muss entgegen der bisherigen Pläne nicht erbracht werden. Allerdings sind Immobilienverwalter verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Die Fortbildungsverpflichtung (20 Stunden in drei Jahren) soll dabei nicht nur für Verwalter, sondern auch für Immobilienmakler gelten. Welche Fortbildungen anerkannt werden, wird in einer Rechtsverordnung geregelt. Eine Versicherungspflicht und ein Sachkundenachweis sind für Makler nicht vorgesehen. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft.





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