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02.06.2017 IVD schlägt steuerliche Komponente bei Digitalisierungsförderung vor

Als Premiere in der Branche hat der Immobilienverband IVD am zweiten Tag des Deutschen Immobilientags mit 1.680 angemeldeten Teilnehmern seinen Digital Kompass vorgestellt. Kleine und mittelständische Unternehmen der Immobilienwirtschaft erhalten erstmalig konkrete Handlungsempfehlungen zur Digitalisierung. Der vom IVD entwickelte Digital Kompass ist ein interaktiver digitaler Ratgeber bei der Umstrukturierung hin zum digitalen Unternehmen. "Wir möchten die Unternehmen zum Handeln und zum Wandel motivieren. Dabei führt der Digital Kompass die Unternehmen durch den Prozess und die Möglichkeiten. Er analysiert in einem ersten Schritt die Struktur des Unternehmens und zeigt im zweiten Schritt Potenziale und mögliche Anwendungen auf. Im dritten Schritt empfiehlt der Digital Kompass passende Anbieter und stellt Größenordnungen der benötigten Investitionen dar", sagt Schick. Das Tool steht den Mitgliedern des IVD zunächst exklusiv zu Verfügung. Er wird fortlaufend weiterentwickelt und soll künftig der Branche insgesamt zugänglich sein.

"Kleine und mittelständische Unternehmen der Immobilienbranche durch die Veränderungen unserer Industrie zu führen, hat für uns höchste Priorität. Denn die Berufsgruppe der Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständigen ist sich einig: Vor der fortschreitenden Digitalisierung kann und sollte man die Augen nicht verschließen. In zahlreichen Workshops, Vorträgen und im informellen Austausch untereinander rüsteten sich die Teilnehmer des DIT für die Herausforderungen der Zukunft am zweiten Tag der Konferenz.

Steuerliche Förderung der Investitionskosten auch im Bereich der Dienstleistung gefordert

Der IVD fordert in diesem Zusammenhang, der bestehenden Förderung der Digitalisierung der Deutschen Wirtschaft eine steuerliche Komponente hinzuzufügen. Gegenwärtig beschränkt sich die Förderung der Digitalisierung auf die Beratung der Unternehmen und die Anschaffung von Computerprogrammen im Bereich der Produktion und der Forschung. Für die Digitalisierung im Bereich der Dienstleistung gibt es dagegen bisher keine Förderung der Investitionskosten.
Der IVD schlägt daher eine neue steuerliche Förderung vor, indem der Anwendungsbereich des Investitionsabzugsbetrages nach § 7 g EStG auf die Anschaffung von Computerprogrammen ausgedehnt wird. Bisher gilt die Vorschrift nur für die Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter und kann damit für Computersoftware nicht angewendet werden. "Da der Investitionsabzugsbetrag ein seit Jahren bewährtes Förderinstrument ist, könnte die Neuregelung sofort und ohne bürokratischen Aufwand umgesetzt werden. Man müsste lediglich im Gesetzestext ergänzen, dass die steuerlichen Begünstigungen sowohl für bewegliche Wirtschaftsgüter als auch für Computerprogramme gelten", erläutert Schick.

Durch die Regelung über den Investitionsabzugsbetrag kann ein Unternehmer, der die Anschaffung eines bestimmten Wirtschaftsgutes beabsichtigt, bereits vor der tatsächlichen Anschaffung seinen Gewinn um bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten und bis zu 200.000 Euro steuerlich mindern. Erforderlich ist lediglich, dass er die Funktion des Wirtschaftsgutes und die voraussichtlichen Anschaffungskosten benennt.








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