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18.05.2017 Förderung von Mieterstrom: ZIA weist auf Verbesserungspotenzial hin

Anlass der heute stattfindenden ersten Lesung des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom im Bundestag weist der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. auf ein erhebliches Verbesserungspotenzial bei dem Gesetz hin. Durch dieses Gesetz soll der Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden verstärkt werden, indem auch Mieterstrom aus Solaranlagen eine Förderung nach dem EEG 2017 erhält. Solarstrom soll dazu künftig auch dann gefördert werden, wenn er ohne Nutzung des Netzes direkt an Letztverbraucher in ein Wohngebäude mit der Solaranlage geliefert und vom Mieter verbraucht wird. „Das Gesetzesvorhaben kommt zur richtigen Zeit und kann ein wichtiger Anreiz für die Immobilienwirtschaft sein, die Energieeffizienz des Gebäudebestands weiter zu erhöhen. Doch muss Mieterstrom auch zu Ende gedacht werden“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.

Beschränkung auf Einzelgebäude reduziert Möglichkeiten erheblich

So sei laut Ansicht des ZIA insbesondere die Beschränkung der Förderwürdigkeit auf Solarstrom, wenn er im gleichen Wohngebäude erzeugt wurde, nicht nachvollziehbar. Hier finde sich bereits ein erhebliches Definitionsproblem. „Bislang gibt es keine allgemein gültige Definition für ein Gebäude. Aktuell bestimmt der jeweilige Netzbetreiber, ob ein Gebäude sich durch einen Hausaufgang, ein Grund-/Flurstück, ein Dach oder ähnliches definiert. Laut Gesetzentwurf muss der erzeugte Strom aber an einen Stromkunden in demselben Wohngebäude geliefert wird, auf, an oder in dem dieser Strom (durch eine Solaranlage) erzeugt wurde. Natürlich führt das zu Unklarheiten“, sagt Mattner.

Besser wäre es, wenn die Regelungen für Mieterstrom stattdessen für Quartiere gelten. „Nicht jede Wohnimmobilie ist aufgrund ihrer Ausrichtung oder auch baulichen Situation für die Erzeugung von Solarstrom geeignet. Warum ermöglicht der Gesetzgeber nicht viel mehr, das gesamte Quartier zu betrachten und so neue Potenziale zu erschließen?“, ergänzt Mattner.

Mieterstrom ganzheitlich auch für Wirtschaftsimmobilien verankern

Ein weiteres Manko ist der ausschließliche Fokus des Hausentwurfs auf Wohnimmobilien. „Deutschland besteht eben nicht nur aus Wohnimmobilien. Das Potenzial für den Einsatz erneuerbarer Energien ist im Wirtschaftsimmobiliensegment ebenso hoch. Und hier wird der Strom häufig dann verbraucht, wenn er erzeugt wird. Schließlich verbrauchen etwa Büro- oder Handelsflächen anders als Wohnimmobilien im Regelfall tagsüber die meiste Energie. Für Eigentümer ist das eine ideale Voraussetzung“, erklärt Mattner.

Steuerliche Hemmnisse abbauen, um Praxistauglichkeit zu gewährleisten

Darüber hinaus verweist der ZIA auf bestehende steuerliche Hemmnisse bei der Erzeugung erneuerbarer Energien am Gebäude. So unterliegen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aktuell regelmäßig nicht der Gewerbesteuer. Das entfällt aber, wenn die entsprechenden Einnahmen durch gewerbliche Einkünfte etwa durch die Erzeugung und Einspeisung von erneuerbaren Energien am Gebäude „infiziert“ werden. „Wir weisen bereits seit langer Zeit auf die sogenannte Gewerbesteuerinfektion hin und brauchen endlich eine Lösung. Sonst könnte das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom lediglich ein zahnloser Papiertiger ohne Wirkung in der Praxis werden“, sagt Mattner.





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