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27.03.2017 IVD: Verbraucher erwarten zu Recht viel Sach- und Fachverstand

„Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter dient dem Verbraucherschutz. Er wird dem Anspruch und der langjährigen Forderung der Branche nach einer Berufszulassungsregelung gerecht. Wir wünschen uns nun einen schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens.“ Das sagt der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag am 29. März 2017.

Der IVD-Präsident unterstreicht die Bedeutung der Berufszulassungsregelungen. „Der Verkauf, die Vermittlung und Verwaltung von Immobilien gehört in die Hände von Profis. Ein sachkundiger Makler und Verwalter schützt Verbraucher. Der Verantwortungsbereich bei den Verwaltern liegt beispielsweise beim Erhalt der Wohnanlage, der technischen Betreuung und der sachgemäßen Betriebskostenabrechnung. Der Immobilienmakler begleitet Menschen bei der womöglich größten Investition ihres Lebens. Die Verantwortung ist also enorm hoch“, so Schick.

„Immobilienmakler und -verwalter sollten einen gesetzlichen Qualifikationsnachweis erbringen, da der Verbraucher auf eine Fachberatung und fachlich qualifizierte Arbeit vertraut“, betont der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, und unterstützt damit die Forderungen des IVD.

IVD-Präsident Jürgen Michael Schick macht zudem auf die gesamtwirtschaftliche Dimension aufmerksam. „Der Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland hat für das Jahr 2014 bundesweit insgesamt 900.000 Transaktionen von Immobilien ermittelt mit einem Geldvermögen von 191 Milliarden Euro. Davon fanden allein 661.000 mit Wohnimmobilien statt, die wiederrum ein Geldvermögen von über 130 Milliarden Euro umfassen. Im Bereich der Wohnimmobilien geht der IVD von einer Maklereinbindung von 50 % aus, bei Gewerbe sogar 70 %. Die Makler sind also alleine im Bereich Wohnimmobilien an einem Transaktionsvolumen von 65 Milliarden Euro pro Jahr beteiligt“, so Schick.

„Jeder, der sich schon einmal mit dem Kauf einer Immobilie auseinandergesetzt hat, weiß, dass die Kauf- oder Verkaufsentscheidung von zahlreichen Fragestellungen abhängig ist. Es geht dabei um energetische, technische, rechtliche, baurechtliche und um Fragen der Finanzierung. Bei allen Fragestellungen ist ein hohes Maß an Sach- und Fachverstand erforderlich, den die Kaufvertragsparteien im Zweifel nicht haben, dieser aber vom Makler erwartet wird“, sagt IVD-Präsident Schick. Unter den insgesamt 6.000 Mitgliedsunternehmen im IVD befänden sich derzeit ca. 4.500 Maklerunternehmen, die bei Aufnahme im Verband eine Sach- und Fachkunde nachweisen müssen.

Der IVD appelliert an die Bundestagsfraktionen, sich für das Gesetz intensiv einzusetzen, auch vor dem Hintergrund, dass die zeitliche Durchsetzbarkeit durch die anstehende Bundestagswahl seine Grenzen hat.

Zur Historie des Sachkundenachweises: Der IVD und seine Vorgängerverbände RDM und VDM fordern bereits seit 90 Jahren die Einführung einer Berufszulassung für Immobilienmakler und -verwalter. 2013 schaffte es der IVD, die Politik zu überzeugen. Die jahrzehntelange Forderung gelangte in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Im Herbst 2014 wurde ein Eckpunktepapier der schwarz-roten Regierung vorgelegt. Nachdem im Sommer 2015 die Stellungnahmen zum Referentenentwurf im Bundeswirtschaftsministerium eingingen, verzögerte sich das Vorhaben um ein ganzes Jahr. Erst am 31. August 2016 beschloss das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf. Nun befindet sich das Gesetz im parlamentarischen Beratungsverfahren. Nach der öffentlichen Anhörung am 29. März, in der die IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch für den Sachkundenachweis wirbt, verständigt sich der Wirtschaftsausschuss über die Ausgestaltung des Gesetzes. Nach der Anhörung gibt es nur noch fünf Sitzungswochen bis zur Bundestagswahl, in der das Gesetz beraten werden kann.






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