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24.03.2017 ZIA: Änderung der TA Lärm elementar für Urbanes Gebiet

Der Umweltausschuss der Länder hat Empfehlungen für die Änderungen der geplanten BauGB-Novelle in Vorbereitung auf die Abstimmung im Bundesrat eingereicht. Unter anderem sehen die Empfehlungen vor, die im aktuellen Entwurf geplante Erhöhung der Immissionsrichtwerte von 63 db(A) tags und 48 db(A) wieder auf das bestehende Niveau von Mischgebieten (60 db bzw. 45 db) zu reduzieren. Zudem lehnen mehrere Bundesländer die Einführung des technischen Lärmschutzes, also auch passiven Schallschutz, ab. „Die Anpassung der TA Lärm ist elementar wichtig für das Nebeneinander von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien in verdichteten Innenstädten. Die Empfehlungen des Umweltausschusses könnten die dringend benötigte Flexibilität des neuen Gebietstypen Urbanes Gebiet beschränken und seine Anwendungsmöglichkeiten reduzieren“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. Der Erfolg des Urbanen Gebiets werde dadurch beeinträchtigt.

Insbesondere der passive Lärmschutz enthalte zahlreiche neue Möglichkeiten für Bewohner in Innenstädten. „Aktuell werden die Lärmwerte insbesondere vor dem Fenster gemessen. Dabei ist für die Bewohner doch der Geräuschpegel entscheidend, der in der Wohnung ankommt. Heutzutage gibt es zahlreiche technische Möglichkeiten, um den Lärmschutz im Inneren zu verbessern. Ein Beispiel ist das sogenannte ‚Hafencity-Fenster‘, das Schallschutz bei teilgeöffneten Fenstern ermöglicht“, sagt Mattner. „Ein kategorischer Ausschluss solcher Innovationen durch den Gesetzgeber wäre für Bewohner und Nutzer in den Urbanen Gebieten ein schwerer Fehler.“

Die aktuelle Position des ZIA zur Novellierung der BauNVO und Einführung des Urbanen Gebiets finden Sie hier: http://www.zia-deutschland.de/positionen/baunvo-und-bimschg/







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