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25.11.2016 Urbanes Gebiet und BauGB: Entwurf geht in die richtige Richtung

Bereits in der kommenden Woche will das Kabinett laut Medienberichten über einen Regierungsentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuches () und die Einführung des neuen Gebietstypen „Urbanes Gebiet“ abstimmen. Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt den Entwurf und fordert, den neuen Gebietstypen nun so schnell wie möglich einzuführen. „Das Urbane Gebiet kann in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der urbanen Zentren unserer größten Immobilienmärkte sein. Die effizientere Bebauung in Kombination mit einer Mischung aus Wohn- und Nichtwohngebäuden wird die Innenstädte motivieren und neue Potenziale für die Stadtentwicklung aus dem Inneren heraus schaffen. Das Bundesbauministerium hat dies erkannt und zahlreiche Nutzungsarten berücksichtigt“, erklärt Dr. Andreas Mattner, Präsident des ZIA.

Weiterhin Verbesserungspotenziale

Dennoch weist der Verband auf weitere Verbesserungspotenziale hin. „Nach wie vor werden Verkehrs- und Gewerbelärm unterschiedlich behandelt. Das Problem dieser Differenzierung ist aber die Benachteiligung von wachsender innerstädtischer Logistik. Ihre Bedeutung nimmt seit Jahren ungebrochen zu. Dabei kann die Auslieferung dank Elektromobilität bereits heute nahezu emissionsfrei und geräuschreduziert funktionieren“, sagt Mattner. Der Gesetzesentwurf greife diese Innovationen in der City-Logistik nicht auf, sondern verhindere deren Entwicklung in den Zentren der Großstädte. Zudem wird im aktuellen Entwurf eine weitere Chance zur Stärkung des stationären Handels vergeben. „Die Übernahme der überholten Verkaufsflächenbegrenzung auf das Urbane Gebiet zementiert ein Einkaufsverständnis der 70er Jahre. Die Abbildung der heutigen Sortimentsvielfalt und optischen Auflockerung insbesondere für ältere Menschen wird so verhindert“, fügt Mattner an.

ZIA fordert sachgerechte Anpassung der TA Lärm

Zudem verweist der ZIA auf eine praxisnahe Anpassung der TA Lärm, um das Nebeneinander von Wohn- und Wirtschaftsimmobilien auch tatsächlich zu gewährleisten. Bislang finde sich im Entwurf nur eine Absichtserklärung. „In der TA Lärm werden passive Schallschutzmaßnahmen und neue Technologien der Gebäudetechnik zur Lärmreduktion aktuell nicht berücksichtigt. Das muss sich mit der Novellierung ändern, um die Zielsetzung des Urbanen Gebiets auch erfüllen zu können“, sagt Mattner.





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