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01.11.2016 Bauordnung NRW: Gesetzentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück

Am 25.Oktober 2016 hat im Landtag die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr zum Gesetzentwurf der Bauordnung NRW stattgefunden. Für den BFW NRW hat Martin Dornieden, Vorsitzender, als Experte zum Entwurf Stellung bezogen.

„Der BFW NRW ist in NRW A-Städten, wie Köln und Düsseldorf, für 80 Prozent des Wohnungsneubaus verantwortlich. Die zu verabschiedende Landesbauordnung trifft unsere Mitglieder, die zu großen Teilen Bauträger und Projektentwickler sind, zu 100 Prozent. Denn wir müssen die formulierten Regelungen später umsetzen“, betonte Dornieden eingangs.

„Als Partner des Bündnisses für Wohnen NRW stehen wir fest hinter dem Ziel mehr bezahlbaren Wohnraum in diesem Land zu schaffen. Entscheidend ist hier aber besonders der Faktor bezahlbar“, so Dornieden weiter. „Mit diesem Entwurf hat die Landesregierung ihre Chance vertan deutliche Impulse für kostengünstiges Bauen in NRW zu setzen. Der Gesetzentwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück.“

Dornieden stellte klar dar, dass zwar Anmerkungen von Seiten der Immobilienwirtschaft in den Gesetzentwurf miteingeflossen seien, ein Mehr an Anforderungen und Regularien bleibe aber vorhanden.

Besonders kritisch sieht der BFW NRW die geplante Abschaffung des Freistellungsverfahrens. „Es ist ein unbürokratisches Verfahren, welches es ermöglicht den Bau von Ein- und Zweifamilienhäuser schnell zu starten“, verdeutlichte Dornieden. Bereits jetzt seien die kommunalen Ämter mit einer kaum zu bewältigenden Zahl an Baugenehmigungen konfrontiert. „Genau an dieser Stelle bietet das Freistellungsverfahren für die Ämter und die Antragssteller eine immense Erleichterung.“

Auch auf die einzuführende Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen ging Dornieden ein. „Es wird eine landesweite Einheitsquote eingeführt ohne im Vorhinein den Bedarf zu klären“, kritisierte Dornieden. „Aus der Praxis wissen wir, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, meist eine ‚normale‘ barrierefreie Wohnung bevorzugen.

„Wir müssen in NRW den Neubau fördern und ihn nicht durch überbordende Bürokratie verhindern“, betonte Dornieden abschließend.




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