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17.10.2016 Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zum Sachkundenachweis

"Der Gesetzentwurf zur Einführung eines Sachkundenachweises für Makler und Verwalter hat eine weitere Hürde genommen. Mich freut dabei besonders, dass wichtige Änderungen vorgenommen wurden." Das sagte die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes Deutschland IVD, Sun Jensch, heute nach der Bundesratssitzung. Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum (BR-Drs. 496/16) erstmals beraten. Die Fachausschüsse hatten zahlreiche Ergänzungs- und Änderungsempfehlungen vorgeschlagen. Der Bundesrat ist der Beschlussempfehlung der Ausschüsse allerdings nur in wenigen Punkten gefolgt.

"Vom Tisch ist beispielsweise, dass auch Mitarbeiter eines Maklers oder WEG-Verwalters einen Sachkundenachweis führen sollen. Der IVD hatte diese Empfehlung im Vorfeld der heutigen Sitzung in seiner Stellungnahme gegenüber der Länderkammer kritisiert. Auch der Empfehlung, die ‚Alte-Hasen-Regelung' zu streichen, ist der Bundesrat nicht gefolgt, was aus Sicht des IVD zu befürworten ist", so Jensch.

Darüber hinaus hat der Bundesrat einen völlig neuen Aspekt eingebracht, nämlich die unselbständige Tätigkeit in der "Alten-Hasen-Regelung" zu berücksichtigen. Der IVD begrüßt diesen Vorschlag des Bundesrates ausdrücklich.

Die IVD-Bundesgeschäftsführerin weiter: "Zu begrüßen ist auch die Empfehlung des Bundesrates, die Übergangsfrist zu verlängern. Hierdurch erhalten Wirtschaft und Verwaltung mehr Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Der einzige Wehrmutstropfen, der bleibt, ist, dass künftig nur WEG-Verwalter eine Erlaubnis benötigen. Hier muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch
nachgebessert werden, so dass alle Verwalter wie etwa auch der Mietverwalter in den Anwendungsbereich fallen."




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