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23.09.2016 IVD begrüßt geplante Änderungen im Wohneigentumsgesetz

"Durch die geplanten Änderungen im Wohneigentumsgesetz (WEG) sollen Barrierefreiheit und Elektromobilität gefördert werden. Wir begrüßen das ausdrücklich. Unser Verband setzt sich seit langem dafür ein." Mit diesen Worten kommentiert die Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverbandes Deutschland IVD, Sun Jensch, den heutigen Beschluss des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Wohneigentumsgesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität. Der Bundesrat überweist den Gesetzentwurf nun an den Bundestag zur weiteren parlamentarischen Beratung.

Der Bundesrat hatte in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause unter anderem über den Gesetzentwurf (Drucksache 340/16) zum WEG unter der Beteiligung der Länder Bayern, Sachsen und Hessen beraten. Der Gesetzentwurf bezweckt zum einen Änderungen im Wohnungseigentumsrecht, damit Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen in ihrem Alltag nicht auf unzumutbare Barrieren in ihren Wohnhäusern treffen. Zum anderen verfolgt er das Ziel, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auch im privaten Raum durch flankierende gesetzgeberische Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht zu erleichtern.

"Bisher ist die Zustimmung der Miteigentümer notwendig bei baulichen Maßnahmen für eine behindertengerechte Nutzung - zum Beispiel Einbau eines Treppenlifts - und beispielsweise zur Installation einer Ladevorrichtung für ein Elektrofahrzeug. Diese Zustimmung soll nun entbehrlich werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Maßnahme besteht und die Maßnahme nicht die Eigenart der Wohnanlage ändert", erklärt Jensch.

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer soll zudem auch die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, welche die Eigenart der betreffenden Wohnanlage ändern, durchzuführen, wenn nicht alle betroffenen Miteigentümer zustimmen.

"Die neuen Regelungen fördern das altersgerechte Wohnen. Bis zum Jahr 2030 wird mindestens jeder vierte Bürger in Deutschland über 64 Jahre alt sein. Bis 2030 wird daher mit einem Anstieg des Bedarfs auf etwa 3,6 Millionen altersgerechter Wohnungen gerechnet. Derzeit haben wir aber einen entsprechenden Wohnungsbestand von nur etwa 700.000 Wohnungen", so die IVD-Bundesgeschäftsführerin.




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