News RSS-Feed

07.09.2016 Grundsteuerreform: Gefahr von Steuererhöhungen und Verwaltungsgau

„Der von Hessen und Niedersachsen vorgestellte Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform könnte eine bürokratische und administrative Lawine lostreten. Die Ermittlung der vorgeschlagenen neuen Grundsteuerbemessungsgrundlage für 35 Millionen Grundstücke, der sogenannte Kostenwert, ist unnötig kompliziert und kaum praktikabel“, kritisiert BID-Vorsitzender Andreas Ibel den Reformvorschlag der Länder. „Zudem ist mehr als fraglich, ob die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden kann. Das vorgeschlagene Modell eröffnet zu viele Möglichkeiten für die Kommunen, um verdeckte Steuererhöhungen durchzuführen!“
Hessen und Niedersachsen sind von den Bundesländern – mit Ausnahme von Hamburg und Bayern – beauftragt worden, den gemeinsamen Gesetzentwurf der Länder zur Grundsteuerreform in den Bundesrat einzubringen. Dieser wird sich voraussichtlich am 23. September 2016 mit dem Entwurf befassen. Das bisherige System der Wertermittlung wurde vom Bundesfinanzhof als nicht mehr verfassungsgemäß beanstandet. Mehrere Verfahren wurden dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Derzeit werden für die Erhebung der Grundsteuer die sogenannten Einheitswerte der Jahre 1964 bzw. 1935 herangezogen.

Gefahr von Steuererhöhungen und Verwaltungsgau

„Grundstückseigentümer und private und gewerbliche Mieter dürfen durch die Grundsteuerreform nicht zusätzlich zur Kasse gebeten werden“, betonte Ibel: „Die ständigen Anhebungen der Grundsteuer-Hebesätze in vielen Kommunen bieten Anlass zur Sorge, dass die Kommunen die anstehende Gesetzesreform für Steuererhöhungen nutzen könnten.“ Weitere Erhöhungen der Grundsteuer drohen zudem durch die Bezugnahme des Kostenwerts auf permanent steigende Preisindizes wie Baulandpreise und Baukosten. Ibel verwies darüber hinaus auf bisherige Reformversuche zur Grundsteuer, die auf wertorientierten Bemessungsgrundlagen basierten. „Die Vergangenheit hat gezeigt: Eine adäquate Wertermittlung von 35 Millionen Grundstücken mit unterschiedlicher Nutzungsart und die laufende Aktualisierung dieser Werte ist verwaltungstechnisch kaum zu bewältigen.“

BID empfiehlt wertneutralen Reformansatz

Die Bemessungsgrundlage eines Reformmodells müsse laut BID die unterschiedlichen Grundstücks- und Nutzungsarten angemessen berücksichtigen. Dennoch dürfe sie nicht zu Mieterhöhungen im vermieteten Bestand oder einer überproportionalen Belastung der selbstnutzenden Immobilieneigentümer führen. Das 2010 von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen vorgeschlagene Modell einer vereinfachten Grundsteuer nach dem Äquivalenzprinzip deckt viele BID-Forderungen ab: Hier basiert die Berechnung der Grundsteuer auf den Flächen von Grundstücken und Gebäuden. „Ein solches wertneutrales Verfahren wäre weniger verwaltungsaufwändig und leichter nachvollziehbar; das Hebesatzrecht der Kommunen bliebe aber auch hier erhalten“, resümiert Ibel.

So oder so müsse gelten: Bei jedem Reformentwurf müssten ausreichend repräsentative Proberechnungen angestellt werden, die die Belastungswirkungen – abhängig von der Art der Grundstücke und deren Nutzung – für Eigentümer, Mieter und Vermieter aufzuzeigen.




Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!