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19.02.2016 Ende des „ewigen Widerrufrechts“ bei Immobilienkrediten

Gestern fand im Bundestag die zweite und dritte Lesung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrechtlinie“ statt. Das Ende des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ für Kreditverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen wird nun per Gesetz besiegelt. Was die Rechtsprechung mit guten Gründen den Kreditnehmern zugestand, schafft nun die Gesetzgebung ab.

Am 21.06.2016 ist Schluss

Das ewige Widerrufsrecht wird nicht nur ab sofort zeitlich begrenzt, sondern sogar rückwirkend mit einer Übergangsfrist von drei Monaten abgeschafft werden. Prof. Dr. Julius Reiter (Düsseldorf), der als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung geladen wurde, urteilt hart: „Ohne Not wird in das stärkste Verbraucherrecht, das Widerrufsrecht, eingegriffen. Diese Einschränkung eröffnet Missbrauch Tür und Tor.“ Begründet wird die Neuregelung durch die Bundesregierung mit der Schaffung erhöhter Rechtssicherheit. Doch diese Argumentation geht ins Leere, denn es steht den Banken frei, ihre Darlehensnehmer richtig nachzubelehren.

Letzte Chance für Kreditnehmer

Dr. Timo Gansel (Berlin) rät Baufinanzierern nunmehr schnell zu handeln: „Jeder Darlehensnehmer, der aus seinem hochverzinsten Vertrag raus will, sollte spätestens jetzt den Kreditwiderruf in Angriff nehmen. Wir rechnen allen Interessierten die Ersparnis aus. Bei bereits beendeten Verträgen ist der Widerruf völlig risikolos und wer sich dadurch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen will, der kann nur gewinnen.“ Bei erfolgreichem Widerspruch mit anschließender Umschuldung auf das aktuell niedrige Zinsniveau können Verbraucher eine vier bis fünfstellige Summe sparen.
Banken lehnen zumeist den Widerruf von Privatpersonen erstmal ab, weshalb es immer empfehlenswert ist, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Die Kreditrechtsexperten bieten über ihre Website eine kostenfreie Erstprüfung an.



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