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14.12.2015 ZIA kritisiert zweites Konsultationspapier zur Überarbeitung des Kredit-Standard-Ansatzes

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Baseler Ausschuss) veröffentlichte das zweite Konsultationspapier zur Überarbeitung des Kredit-Standard-Ansatzes. Dieser enthält unter anderem weitreichende Veränderungen für die Vergabe von Immobilienkrediten. So wird beispielsweise vorgeschlagen, dass das Risikogewicht von derzeit 35 % für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten massiv ansteigen soll. Konkret heißt das beispielsweise für Mietwohnungen, die zwischen 60 % und 80 % fremdfinanziert werden, das Risikogewicht auf dann 90 % anzuheben. Ähnliches gilt für Gewerbeimmobilien – hier ist eine Verdopplung der Risikogewichtung (von aktuell 50 %) für Immobilien vorgesehen, die vermietet und mit 60 -80 % beliehen werden.

„Die deutsche Immobilienwirtschaft stellt für ca. 30 % aller Unternehmen geeignete Produktions-, Verkaufs-, Lager- und Büroräume zur Verfügung. Werden die Finanzierungsmöglichkeiten von Wirtschaftsimmobilien verschlechtert, verschlechtert sich auch die Versorgung des Mittelstandes mit entsprechenden Immobilien als entscheidendem Produktionsfaktor“, betont Burkhard Dallosch, Vorsitzender des Ausschusses Finanzierung des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. „Überdies konterkariert der Baseler Ausschuss damit die Bemühungen der EU, die Finanzierung der Wirtschaft zu verbessern.“ Dallosch ergänzt: „Auch für die Wohnungsversorgung ist das Signal verheerend, denn die Vorgaben würden bedeuten, dass sich der Bau von Mietwohnungen verteuert. Damit werden alle Bemühungen der Branche und der Bundesregierung, für bezahlbares Wohnen und Bauen zu sorgen, deutlich beeinträchtigt.“ Der Vorschlag ist aus Sicht der Branche auch deshalb nicht sachgerecht, weil bei der Kennziffer LTV („Loan-to-Value“ = Verhältnis von Darlehensbetrag zu Immobilienwert) Äpfel mit Birnen verglichen werden. Die Wertermittlung in Deutschland ist beispielweise nicht mit der in Großbritannien vergleichbar. Diesen nationalen Unterschieden wird in dem zweiten Konsultationspapier nicht Rechnung getragen.





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