News RSS-Feed

04.12.2015 Wohnungsmarkt: Stuttgart führt Satzung gegen Zweckentfremdung ein

Die Landeshauptstadt Stuttgart wird zum 1. Januar 2016 eine Satzung einführen, die Zweckentfremdung verbietet. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. Dezember, mit 30 gegen 27 Stimmen beschlossen. Hintergrund der Satzung ist der Mangel an bezahlbaren Wohnungen. In Stuttgart stehen aktuell bis zu 3.100 Wohnungen bewusst leer. Ebenso wächst der Markt der Ferienwohnungen über Internet-Portale. In vielen Fällen handelt es sich um eine sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum, der die Satzung entgegenwirken will.

Mehr Wohnraum für Stuttgart

Die Preisentwicklung von Neuvertragsmieten verdeutlicht die Situation auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt: Hier stiegen die Mieten mehr als doppelt so stark an wie in Baden-Württemberg. Das Mietspiegelniveau hat sich in Stuttgart zwischen 2000 und 2014 um insgesamt 46,6 Prozent erhöht, während sich die durchschnittliche Nettokaltmiete im Land um 22,3 Prozent verteuerte. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum in Baden-Württemberg um 24,6 Prozent.

Die Satzung gegen Zweckentfremdung soll auch einer weiteren Verringerung des vorhandenen Wohnraumbestands entgegenwirken. Sie ist ein weiteres Instrument der Stadt, um die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen.

Grundlage für die Satzung ist ein Landesgesetz aus dem Jahr 2013. Die baden-württembergischen Städte Konstanz und Freiburg haben auf dieser Basis bereits eine entsprechende Satzung eingeführt.


Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!