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05.10.2015 Gutachten zum rechtssicheren Betrieb von Studentenwohnheimen

Für Studenten gestaltet sich die Wohnungssuche derzeit immer schwieriger: Unistädte wie Frankfurt, Köln oder München sind auch bei vielen anderen Menschen begehrt. Der Trend, zurück in die Stadt zu ziehen sowie der Zustrom durch Flüchtlinge sorgt für angespannte Wohnungsmärkte. Eine Alternative für Kapitalanleger bieten daher Studentenwohnheime. Studentenappartements haben sich inzwischen als neue Asset-Klasse etabliert. Diese werden derzeit vielfach neu gebaut; ihr Betrieb ist jedoch eng mit rechtlichen Rahmenbedingungen verknüpft, die nicht auf den ersten Blick eindeutig sind. Gemeinsam mit der Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke hat der Immobiliendienstleister und Spezialist für Studentisches Wohnen VEGIS Immobilien deshalb ein Gutachten erarbeitet, das bei Investoren und Betreibern für mehr Rechtssicherheit sorgen soll. Insbesondere geht es dabei um die BGH-Entscheidung vom 13. Juni 2012 zum Rechtsbegriff des „Studentenwohnheims“.

„Die Tücke steckt oft im Detail“, erklärt VEGIS-Geschäftsführer Lutz Dammaschk bei der Vorstellung des Gutachtens auf der Immobilienmesse Expo Real in München. „Allein die Definition, was ein Studentenwohnheim ist und was nicht, muss genau beachtet werden, wenn ein rechtssicherer und wirtschaftlich erfolgreicher Betrieb gewährleistet werden soll.“ Das Gutachten analysiert bestehende Gerichtsurteile und gibt Empfehlungen für Eigentümer/Investoren und künftige Betreiber.

Ein Fehler, der oft begangen werde, sei beispielsweise die Öffnung des Angebotes für andere Nutzergruppen. „Damit verliert der Betreiber im schlimmsten Fall die Möglichkeit, das Rotationsprinzip anwenden zu können, was aber laut Gesetz ein zwingend erforderlicher Bestandteil eines Wohnheims ist“, so Rechtsanwalt Jürgen Ehrlichmann von Osborne Clarke, Köln weiter. Alle Studenten sollen damit die Möglichkeit bekommen, während ihres Studiums einen Wohnheimplatz zu erhalten. Deswegen dürften die Verträge jeweils nur für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. Für „normale“ Mieter gelte dieses Prinzip jedoch nicht. Biete man ihnen eine Wohnung an, könnten sie gegen die knappe Vertragsdauer klagen. Über diese und weitere juristische Fallstricke klärt das neue Gutachten auf. Es kann über die Website der VEGIS Immobilien bezogen werden.



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