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24.09.2015 Keine Zwangsmaßnahmen bei Flüchtlingsunterbringung

Der ZIA Nord kritisiert das in Hamburg geplante "Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen" und die darin enthaltenen Zwangsmaßnahmen des Senates. Danach kann der Senat ungenutzte Grundstücke und Gebäude oder Teile davon „sicherstellen“.

„Zwangsmaßnahmen verletzen den Kern unserer von der Verfassung garantierten freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Mit vertraglichen, einvernehmlichen Lösungen auf dem Boden der Marktwirtschaft kann man viel mehr erreichen. Wir hoffen, dass die von Hamburg geplanten Zwangsmaßnahmen beim heutigen Gespräch der Kanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder keinen Konsens finden“, erklärt Andreas Wende, Sprecher des ZIA-Regionalvorstands Nord.
Die Immobilienwirtschaft hat sich laut ZIA bereits mit umfangreichen Maßnahmen engagiert. Die in ihr organisierten Wohnungsunternehmen stellen Wohnraum zur Verfügung, geeignete Gewerbeimmobilien werden umgewandelt und als Wohnraum zur Verfügung gestellt oder für Lager- oder Schulungszwecke genutzt.
Der Vorstand des ZIA hat hinsichtlich Flüchtlingspolitik folgende Positionen beschlossen:

Der ZIA

· begrüßt viele Entscheidungen der Bundesregierung und der Länder, flexibel und unbürokratisch bessere gesetzliche Voraussetzungen für die Erstunterbringung zu schaffen.
· fordert einen Runden Tisch bei der Kanzlerin, um über das notwendige Maßnahmenbündel für bezahlbaren Wohnraum Einigkeit zu erzielen. Hierbei sollten auch die Länder und Kommunen beteiligt werden, da die Umsetzungsverantwortung in ihren Händen liegt.
· sieht aufgrund unserer demografischen Entwicklung große Chancen durch Zuwanderung für unser Land und fordert daher einen „Marshallplan“, um Integration zu beschleunigen und Zuwanderer dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu bringen.
· fordert für den Neubau von Wohnungen flexible, innovative und unbürokratische Lösungen insbesondere durch Entbürokratisierung und schnellere Verfahren.
· stellt fest, dass eine Umnutzung von Gewerbe in Wohnraum sinnvoll erscheint, sofern die baulichen und standortbezogenen sowie zeitlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Allerdings sollte das nur im Konsens zwischen Staat und Eigentümern und nicht im Wege von Zwangsmaßnahmen erfolgen.
· distanziert sich von Personen und Unternehmen, welche die Notlage der Kommunen und der Flüchtlinge zu ihrem Vorteil ausnutzen.


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