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22.07.2015 DIV: Unbegründete Panikmache beim Bestellerprinzip

„Schon wenige Wochen nach Einführung des Bestellerprinzips zeichnet sich eine Bereinigung des Marktes ab, die aus unserer Sicht als rundum positiv zu werten ist.“ Carsten Bucksch, Geschäftsführer der DIV – Deutscher ImmobilienberaterVerbund GmbH, und selbst als Makler tätig, teilt die kritische Auffassung vieler Kollegen und berufsständischer Verbände in deren Verlautbarungen ganz und gar nicht. Natürlich sei die Zahl der Angebote im Markt zurückgegangen, da Immobilienmakler nicht mehr alle Wohnungen wahllos inserierten und auch Mehrfach-Anzeigen unterblieben. Die oftmals angeführte reduzierte Anzahl an Wohnungen am Markt sei jedoch keine nachweisbare Tatsache – letztendlich könnten sich die wenigsten Vermieter lange Leerstände leisten. Bucksch: „Das Angebot an Mietwohnungen wird derzeit einfach klarer, transparenter und objektiver.“ Eigentümer seien – verständlicherweise – zögerlicher bei der Auftragsvergabe geworden. Sie erteilten Maklern nur noch dann Aufträge, wenn diese auch über ein klar definiertes und detailliert dargestelltes Leistungsportfolio verfügen.

„Mit dem Bestellerprinzip hat der Gesetzgeber endlich Klarheit geschaffen:ein Makler - eine Wohnung - ein Mieter – nur einmal Provision, egal, ob vom Vermieter oder vom Mieter, je nach Bestellung“, argumentiert Bucksch. Er und der DIV/AbacO-Verbund begrüßen die qualitative Verbesserung wie auch die Marktbereinigung, die mit der neuen Provisionsregelung einhergeht. Mit Unverständnis bewertet der Geschäftsführer die Tatsache, dass wiederholt in Fachkreisen Mietpreisbremse und Bestellerprinzip zusammen behandelt würden. “Die Mietpreisbremse regelt lediglich die Miethöhe und dies derzeit auch nur in bestimmten Regionen. Das ist nicht Kernthema des Maklers.“ Die branchenintern immer wieder geäußerte Behauptung, das Bestellerprinzip führe zu Intransparenz am Mietmarkt, werten er und seine DIV/AbacO-Kollegen an fast 60 Bürostandorten als unbegründet. „Es ist eher das Gegenteil der Fall, denn endlich herrscht Klarheit auf allen Seiten.“

DIV fordere daher schon seit geraumer Zeit auch beim Verkauf unmissverständlich ein Bestellerprinzip mit einseitiger Vertretung. In diesem Kontext sei es ebenso an der Zeit, eine Veränderung der Gewerbeordnung sowie der Makler- und Bauträger-Verordnung anzustreben. Auch müsse dann der längst überfällige Sachkundenachweis, analog dem der Versicherungs-Vermittler und -Berater, sowie die Einführung der gesetzlich geregelten Honorarberatung für Immobilienmakler abschließend diskutiert und entschieden werden.



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