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01.06.2015 Mietpreisbremse wird zur Investitionsbremse

Heute tritt das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse in Kraft. Sie gilt aber zunächst nur in Berlin. Die übrigen Bundesländer haben von der bereits seit Ende April bestehenden Möglichkeit bisher keinen Gebrauch gemacht, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, in denen die Miete bei einer Neuvermietung auf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau beschränkt sein soll. Sie halten sich zurück und prüfen vorerst mögliche Risiken eines solch radikalen Eingriffs.

„Jedem sollte klar sein, dass eine Mietpreisbeschränkung allein keine Entspannung der Märkte erwirken wird. Damit schiebt der Gesetzgeber das eigentliche Problem vor sich her – die Schaffung von ausreichendem Wohnraum für eine wachsende und alternde Gesellschaft“, erklärt Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des IVD.

Nach Ansicht der BID ist ein berechenbares und investitionsfreudiges Klima notwendig, um mittelfristig mehr Wohnungen zu schaffen. Das würde sich dann auch sofort in den Mietpreisen wiederspiegeln. Zudem ist mit Blick auf den altersgerechten Umbau oder die energetische Sanierung fraglich, ob in solche Vorhaben bei reglementierten Mietpreisen noch im notwendigen Umfang investiert wird. „Gerade im Bereich von Modernisierungsmaßnahmen könnte sich die Mietpreisbremse als Investitionsbremse erweisen. Denn berücksichtigt werden nur einfache Modernisierungsmaßnahmen, die in den letzten drei Jahren vor Neuvermietung durchgeführt wurden. Dies konterkariert die klimapolitischen Ziele und ignoriert den demographischen Wandel“, warnt Kießling.

„Die übrigen Bundesländer prüfen nun zu Recht die Notwendigkeit der Mietpreisbremse. Den Verantwortlichen sollte dabei klar sein, dass auf diesem Weg ein gesamter Wirtschaftskreislauf für längere Zeit gelähmt wird und die heute schon offenkundigen Problemlagen nicht nur in die Zukunft verschoben, sondern auch potenziert werden“, so Kießling weiter. Bevor zusätzliche mietrechtliche Regulierungen angestrebt werden, müssen vorerst die Auswirkungen der Mietpreisbremse abgewartet werden. „Jede weitere Regulierung etwa im Hinblick auf die Modernisierungsmieterhöhung ist Gift für die Investitionsbereitschaft in Wohnimmobilien.“


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