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05.03.2015 Aengevelt: Bundesregierung geht immobilienwirtschaftlich falschen Weg

Die Koalition hat sich bei ihrem Wunsch, Wohnen für breite Mieterkreise erschwinglicher zu machen, hinsichtlich der Einführung einer Mietpreisbremse geeinigt. Zur Anwendung könnten die neuen Regelungen noch in der ersten Hälfte 2015 kommen und würden dann für zunächst fünf Jahre gelten.

Auch beim Bestellerprinzip, also der Vorgabe, dass bei Wohnungsvermietung derjenige den Makler zahlt, der ihn beauftragt, ist sich die Koalition einig.

Fest steht, dass die Koalition weder mit der Mietpreisbremse, noch mit dem Bestellerprinzip ihrem Ziel, das Wohnen für breite Mieterkreise preiswerter zu machen, auch nur einen Schritt näher kommt. Denn billigeres Wohnen ist nachhaltig nur durch konsequente Erhöhung des räumlich nachfragegerechten, indessen speziell in Wachstumsregionen chronisch deutlich zu knappen Angebotes möglich: Gezielte Bestandser¬tüchtigung flankiert mit räumlich bedarfsgerechtem Wohnungsneubau. Beides leisten Mietpreisbremse und Bestellerprinzip definitiv nicht!

Keine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Nun schlägt die Bundesregierung aber auch noch hinsichtlich der energetischen Ertüchtigung von Bestandsgebäuden - einem Kernpunkt der Energiewende - den immobilienwirtschaftlich falschen Weg ein: Während beim Neubau die Standards durch die EnEV klar festgelegt sind, sollten, um überfällige Verbesserungen im Bestand zu erreichen, Eigentümer durch steuerliche Anreize zum Energiesparen durch Austausch von Fenstern und leistungsschwachen bzw. uneffizienten Heizungen sowie durch optimierte Wärmedämmung motiviert werden.

Die hohe Relevanz dieses Themas reflektiert auch die Homepage der Bundesregierung, wo es heißt: „Öffentliche und private Gebäude in Deutschland verbuchen für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung einen Anteil von 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs. Sie stehen für fast 20 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes. Dass hier gespart werden kann und muss, liegt auf der Hand. Viele Häuser in Deutschland sind ungenügend isoliert, denn sie wurden vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung von 1979 errichtet. Durch fachgerechtes Sanieren und moderne Gebäudetechnik können teilweise bis zu 80 Prozent des Energiebedarfs eingespart werden. Dieses Potential gilt es zu erschließen.“

Geplant war deshalb eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung in der Form, dass Gebäudeeigentümer rückwirkend ab Januar 2015 10% bis 25% ihrer Sanierungskosten von der Steuerlast abziehen können.

Genau diese steuerlichen Anreize fordert die Immobilienwirtschaft im gesamtgesellschaftlichen Interesse bereits seit Jahren, um die Energiewende endlich voranzutreiben.

In der letzten Woche wurde dieses Vorhaben nun aber in einer Koalitionssitzung gestoppt. Stattdessen soll nun lediglich noch geprüft werden, ob es hierfür alternativ seitens der KfW-Bank höhere Zuschüsse geben kann – angesichts historisch niedriger Kredit-Zinsen ist dies kein Ersatz.

Fazit: Ohne nennenswerte, sofort wirksame Steueranreize werden große Teile der Gebäudeeigentümer die energetische Bestandsertüchtigung nicht nachhaltig angehen, sondern so lange wie möglich aufschieben oder relativieren – zumal bei vermietetem Wohnraum die höheren Kosten für unoptimierten Energieverbrauch vom Mieter getragen werden. Auch andere Sanierungen, die ansonsten oftmals in einem Zug mitgemacht würden, fallen damit weg. Den Mietern entgehen dadurch nachhaltige Einsparungen bei den Betriebskosten sowie sonstige qualitative Wohnraumaufwertungen. Auch das ist der völlig falsche Weg!

(Statement by Dr. Wulff Aengevelt, AENGEVELT IMMOBILIEN GmbH & Co. KG)



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