News RSS-Feed

04.03.2015 Die Mietpreisbremse kommt!

Es wird ernst mit der Mietpreisbremse. Am 4. März beriet der federführende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag die Mietrechtsnovellierung MietNovG. Donnerstag folgt die zweite und dritte Lesung. Passiert der Gesetzentwurf morgen den Bundestag, könnte am 27. März der Bundesrat zustimmen. Dann wäre die Wahrscheinlichkeit, dass die MietNovG am 1. Mai in Kraft tritt, sehr hoch.

Steffen Bieder, Geschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Landesverband Mitteldeutschland dazu: „Allen Bedenken der Wohnungswirtschaft zum Trotz wird hier ein realitätsfernes Gesetz mit zweifelhaftem Nutzen durchgewunken.“

Die Mietpreisbremse ist ein Experiment, dessen Folgen für den Markt nicht absehbar sind. So sollen durch künstlich niedrige gehaltene Mieten Kommunen wie beispielsweise Jena, Erfurt, Leipzig und Dresden attraktiv gehalten werden. Das Gegenteil tritt ein, diese städtischen Wohnungsmärkte werden sich noch angespannter entwickeln und es wird weniger Wohnraum zur Verfügung stehen, wenn nicht gebaut wird.

Der BFW Landesverband Mitteldeutschland appelliert dringend, den Entwurf nicht so zu entscheiden. Denn gerade in Sachsen und Thüringen liegen die wahren Ursachen steigender Mietpreise nicht in hohen Kaltmieten, sondern in den rasant steigenden Nebenkosten. Preise für Gas, Heizöl und andere Haushaltsenergie kletterten seit dem Jahr 2000 um 112 Prozent. „Statt einer Mietpreisbremse benötigen wir eine Energiepreisbremse um die Gesamtmiete stabil zu halten“, so Steffen Bieder. Gleichzeitig regt er an, die wahren Preistreiber wie steigende Baukosten, wachsende energetische Anforderungen und explodierende Grundstückskosten in den Griff zu bekommen. Wenn der Staat dafür sorgt, dass Bauen wieder bezahlbar wird, dann entstehen automatisch mehr Wohnungen zu bezahlbaren Preisen. Den Gesetzen des Marktes zufolge aber sorgt ein höheres Angebot automatisch für niedrige Preise – bzw. Mieten.

Für Mitteldeutschland gilt, dass hier die Mieten ohnehin in der Regel unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Statt einer Begrenzung der Mietpreise brauchen zum Beispiel Dresden, Erfurt, Jena und Leipzig eher Förderungen des Mietwohnungsbaus. Denn nur über ein größeres Angebot und nicht über eine Mietpreisbremse bleiben Mieten bezahlbar.

Allein die Erhebung der Daten für die örtliche Vergleichsmiete für die Mietpreisbremse erfordert zudem einen enorm hohen finanziellen und personellen Aufwand. Dazu kommt, dass nicht alle Städte einen qualifizierten Mietspiegel haben und die Daten der Mietspiegel auf sehr unterschiedliche Weise erhoben werden.

„Der momentane Gesetzesentwurf geht nicht mit dem Vorhaben der Bundesregierung, mehr Mietwohnungen zu schaffen, konform und ist überdies aus vorgenannten Gründen verfassungsrechtlich bedenklich", kommentiert Steffen Bieder.



Leserumfrage
Wir schätzen Ihre Expertenmeinung!
Hier ist unsere Leserumfrage:
schnell & unkompliziert
Jetzt starten!