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25.02.2015 Mietpreisbremse gefährdet Rechtsfrieden zwischen Vermietern und Mietern

Nachdem sich die Spitzen der Großen Koalition gestern darauf verständigt haben, den Entwurf zum Mietrechtsnovellierungsgesetz unverändert umzusetzen, werden die Mietpreisbremse und das so genannte Bestellerprinzip voraussichtlich vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten.

Auch wenn im Gesetz zentrale Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt wurden – wie die unbefristete Herausnahme neu errichteter Wohnungen, die Befristung der Mietpreisbremse auf fünf Jahre und die Beschränkung der Mietpreisbremse auf tatsächliche Mangellagen – zeigt sich die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland mit dem Ergebnis unzufrieden. Das eigentliche Ziel – mehr bezahlbarer Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten – werde eindeutig verfehlt. „Statt den Hebel bei der Mietbegrenzung anzusetzen, müssen Bundesregierung und Länder dafür sorgen, dass mehr Wohnraum entsteht“, kommentiert BID-Vorsitzender und IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling den Beschluss des Koalitionsausschusses.

Als offene Flanke im Gesetz bezeichnet Kießling, dass sich die Mietpreisbremse auf die Bezugsgröße der ortsüblichen Vergleichsmiete bezieht, die – soweit vorhanden - über qualifizierte Mietspiegel erhoben wird. „In Deutschland gibt es längst nicht in allen Städten qualifizierte Mietspiegel – und dort, wo sie vorhanden sind, sind sie statistisch und damit auch rechtlich angreifbar“, erklärte der BID-Vorsitzende. „Am Ende wird es für Vermieter in Zukunft sehr schwierig zu ermitteln sein, welche Miete sie nun verlangen dürfen.“ Diese Problematik scheint das Bundesjustizministerium billigend in Kauf zu nehmen: Laut Berechnungen des Ministeriums müssen Vermieter in Deutschland künftig eine Million Stunden jährlich aufwenden, um das zulässige Mietniveau zu ermitteln. „Ein Gesetz, das von vorne herein nicht für Rechtssicherheit sorgt, sondern sogar den Rechtsfrieden gefährdet, ist nicht akzeptabel“, so Kießling.


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