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18.12.2014 Aengevelt: Experten lehnen Grunderwerbsteuererhöhung kategorisch ab

Jüngst gab es im Landtag NRW eine Expertenanhörung durch den Haushalts- und Finanzausschuss zur geplanten Preisführerschaft bei der Grunderwerbsteuer durch die NRW-Landesregierung um 30% von aktuell 5% auf 6,5%. 25 Immobilien-, Bau- und Wirtschafts-Experten bzw. -Expertengruppen von der Architektenkammer NRW über das Institut der Deutschen Wirtschaft und Haus & Grund Rheinland bis hin zu BFW Landesverband NRW, IVD und ZIA gaben vor den Abgeordneten ihre fundierten Stellungnahmen ab. Auch unser Haus war eingeladen.

Von den 25 Experten äußerten 24 zum Teil massive Bedenken gegen die Grunderwerbsteuererhöhung und begründeten diese mit schlagkräftigen, stich- und nachhaltigen Argumenten. Einer der Hauptgründe für die Ablehnung ist die markante Mehrbelastung der Privathaushalte und hier besonders der sogenannten Schwellenhaushalte, die beim Immobilienerwerb mit sehr knappem Budget operieren. Es wurde deutlich gemacht, dass die Steuerhöhung durchschnittlich und je Transaktion zu Mehrbelastungen im vierstelligen Euro-Bereich führt und weitreichende Konsequenzen hat: Da solche Transaktions-Mehrkosten nicht von den Banken finanziert werden, weil sie nicht den Objektwert verbessern, sind sie aus Eigenkapital- und Sparleistung zu erbringen. Angesichts des dafür notwendigen Zeitraums von - in der Regel - mehreren zusätzlichen (Spar-)Jahren führt dies zu weiteren Mehrbelastungen z.B. durch die in diesem Zeitraum steigenden Baukosten und Kaufpreise. Dadurch wird aus der zunächst vierstelligen Verteuerung am Ende ein markant fünfstelliger Betrag mit der Folge, dass die von der Landesregierung propagierte Wohneigentumsbildung z.B. junger Familien zumindest deutlich verzögert, in vielen Fällen sogar verhindert wird. Hierzu sei angemerkt, dass sich rd. 60% aller Immobilienkäufe in NRW in einer Größenordnung
Lediglich die Deutsche Steuer-Gewerkschaft beurteilte die geplante Grunderwerbsteuererhöhung als „hinnehmbar“, da sie Steuermehreinnahmen ohne zusätzlichen Arbeits- und Personalaufwand ermögliche. Wenn das keine guten Nachrichten sind!

Tatsächlich zeigte unser Haus in der Anhörung auf, dass die zunehmende Anzahl der sogenannten „Share-Deals“ zur Steuervermeidung führen wird: Während Privathaushalte in der Regel auf konventionellem Wege (Asset-Deals) Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser erwerben, führten die Grunderwerbsteuererhöhungen im professionellen Marktsegment (Gewerbe / Wohnungspakete) zur drastischen Vermehrung der Share-Deals. Markante Beispiele sind 2013 u.a. Düsseldorf (Share-Deals: 844 Mio. Euro = +396%), Frankfurt/Main (Share-Deals: 2 Mrd. Euro = +117%) und Berlin (Share-Deals: 4 Mrd. Euro = +41%). Gleichzeitig geht das für die Grunderwerbsteuer heranziehbare Transaktionsvolumen aus Asset-Deals zurück, z.B. wie 2013 in Düsseldorf (3,4 Mrd. Euro = -3%) und Frankfurt (4,1 Mrd. Euro = -16%) geschehen.

Hierdurch gehen nachhaltig Steuereinnahmen in beachtlichem Umfang verloren, denn Immobilien, die sich in einer Objektgesellschaft o.Ä. befinden, verbleiben in aller Regel auch darin. Angesichts von durchschnittlich fünf, sechs Verkäufen einer Immobilie während ihres Lebenszyklus gehen dem Staat nicht ein-, sondern fünf- bis sechsmal Steuereinnahmen verloren.

Beispielsweise wurden 2013 in Düsseldorf Immobilien mit einem Transaktionsvolumen von rund 844 Mio. Euro per Share-Deals verkauft. Beim aktuellen Grunderwerbsteuersatz von 5% bedeutet dies im Ersteffekt einen Steuerverlust von rd. 42 Mio. Euro und im gesamten Lebenszyklus einen Gesamtverlust von bis zu 250 Mio. Euro und mehr.

Entsprechend gehen die Experten davon aus, dass die Landesregierung mit der geplanten Grunderwerbsteuererhöhung tatsächlich keine jährlichen Mehreinnahmen im deutlich dreistelligen Millionen Euro-Bereich realisieren kann: Stattdessen sind sinkende Grunderwerbsteuereinnahmen nicht unwahrscheinlich. Sie selbst ist hier mit „gutem Beispiel“ vorangegangen, als sie das Portigon-Portfolio für rd. 350 Mio. Euro Anfang dieses Jahres an Blackstone verkauft hat – natürlich per Share-Deal. Ein Schelm, der Arges dabei denkt!

Eine Landesregierung, die sich und ihre Fürsorgepflicht ernst nimmt, kann keine Grunderwerbsteuererhöhung durchführen!

(Statement by Lutz Aengevelt, AENGEVELT IMMOBILIEN GmbH & Co. KG)


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