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03.12.2014 Mietpreisbremse im Deutschen Bundestag: BFW mit dabei

Zur öffentlichen Anhörung zur Mietpreisbremse hat der Deutsche Bundestag heute elf Sachverständige eingeladen, die Stellung beziehen. Auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) wird die Position seiner Mitglieder vertreten.

Dazu betont Steffen Bieder, Geschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen in Mitteldeutschland: „Wie jeder weiß, ist der durchschnittliche Wohnungsmarkt in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen keiner der Miet-Exzesse, sondern liegt unter dem Bundesdurchschnitt. Statt einer Begrenzung der Mietpreise brauchen wir jedoch in den Wachstumsmetropolen Dresden, Halle, Jena und Leipzig Maßnahmepakete für mehr Wohnungsbau. Außerdem halten wir weiterhin an der Notwendigkeit fest, dass Neubau ausgenommen und die Mietpreisbremse auf fünf Jahre begrenzt werden muss. Denn allen Gesetzen des Marktes zufolge, kann nur Neubau und damit mehr Angebot auf dem Wohnungsmarkt zu niedrigen Mieten führen.“ Immerhin, so stellt Steffen Bieder weiter fest, wurde von der Branche erreicht, dass Neubau im Gesetzesentwurf heraus genommen ist. Dies ist die einzige Chance, damit Wohnungsbauunternehmen die Planungs- und Investitionssicherheit bekommen, die sie benötigen. 64,1 Prozent der BFW-Mitglieder bestätigen ebenfalls, dass die Herausnahme des Neubaus die entscheidendste Neuerung im Gesetzesentwurf ist.

Nach einer Umfrage unter BFW-Mitgliedern, die derzeit etwa 50 Prozent des Wohnungsneubauvolumens bewältigen, sehen fast zwei Drittel der befragten Unternehmer außerdem bei der Anknüpfung der Mietpreisbremse an die ortsübliche Vergleichsmiete dringenden Veränderungsbedarf. Denn: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist nicht gleichzusetzen mit der Marktmiete. Gerade in großen Kommunen liegt sie durch den statistischen Einflusses der Bestandsmieten deutlich darunter. Zudem wird die Vergleichsmiete häufig als Preisspanne angegeben, was wiederum zu neuer Rechtsunsicherheit führt. Eine faire Alternative wäre, die Mietpreisbremse außer Kraft zu setzen, wenn die Wiedervermietungsmiete im Vergleich zur Vormiete unter zehn Prozent bleibt.

„Eine Mietpreisbremse behebt nicht die Ursache eines angespannten Wohnungsmarktes, sondern lindert im besten Fall die Symptome. Deshalb fordern wir, dass nicht nur die 5-jährige Befristung umgesetzt wird, sondern dass dieses wohnungsmarktpolitische Instrument nur zum Einsatz kommt, wenn ein unzureichende Angebot an bezahlbaren Wohnungen tatsachen- und einzelfallbezogen nachgewiesen ist“, resümiert der Geschäftsführer.



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