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25.09.2014 Mietpreisbremse: richtige und wichtige Änderungen

„Wir begrüßen ausdrücklich die Änderungen im neuen Gesetz zur Mietpreisbremse. Nach monatelangem Tauziehen steht endlich fest, dass Neubauten von dem wohnungsmarktpolitischen Instrument herausgenommen sind“, betont Steffen Bieder, Geschäftsführer des BFW Bundesverband Freier Immobilien-und Wohnungsunternehmen Mitteldeutschland.

Alle Prognosen sagen für die sächsischen Ballungsräume ein weiteres Bevölkerungswachstum voraus. Deshalb ist gerade Mietwohnungsneubau in Städten wie Dresden oder Leipzig unerlässlich. Der aber muss finanzierbar werden. „Was wir jetzt brauchen sind Baulandausweisungen und –handel, vernünftige Baukosten und steuerliche Rahmenbedingungen, die Neubau finanzierbar machen“, erklärt der Geschäftsführer. Dazu haben der BFW und seine Mitglieder bereits im „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“ Vorschläge eingebracht, die nun diskutiert werden müssen.

Der BFW Mitteldeutschland zeigt sich erleichtert, dass wichtige Forderungen der Branche mit ins das ab 2015 geltende Gesetz aufgenommen wurden. „Neben der Herausnahme des Neubaus sind die Befristung auf fünf Jahre und vor allem das Erstellen von Maßnahme-Paketen für Neubau entscheidende Fortschritte für die Mietpreisbremse.

Allerdings weist Geschäftsführer Steffen Bieder auch darauf hin, dass die Mietpreisbremse nicht die Probleme in Sachsens „Schwarmstädten“ lösen wird. Zu hoch sie das Konfliktpotenzial. „Langfristig rechnen wir mit einem Investitionsrückgang. Statt den Wohnungsmarkt zu entspannen wird es zu einer Verknappung kommen. Dadurch wird das Ziel der Mietpreisbremse – nämlich die Mehrheit der Sachsen preiswert und schnell mit Wohnraum zu versorgen – nicht erreicht“, befürchtet der BFW Mitteldeutschland.



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