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29.07.2014 Immobilienwirtschaft begrüßt Ausnahmen für Neubauten bei der Mietpreisbremse

Die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland begrüßt die Äußerungen des Bundesjustizministers Heiko Maas, in denen er Ausnahmen für Neubauten in der Mietpreisbremse einräumt. „Damit trägt das Justizministerium der Tatsache Rechnung, dass der Neubau von Mietwohnungen vielerorts nicht in der gewünschten Dynamik vorankommt oder gar zu bezahlbaren Preisen realisiert werden kann“, so Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des IVD.

Mit der Herausnahme der Neubauten aus dem Anwendungsbereich der Mietpreisbremse wären Finanzierungskonzepte von Bauträgern sowie Investoren nicht mehr gefährdet. Hingegen würde deutlich weniger in den Neubau investiert werden, wenn die Miete der Erstvermietung über Jahre eingefroren wäre. Jeder Investor muss Mietsteigerungspotentiale einkalkulieren können.

Entschieden warnt die BID zugleich vor neuen Regulierungen vor allem bei der Mietanpassung nach einer Modernisierung. Maas plant eine zeitnahe Umsetzung des Koalitionsvertrages bei der zeitlichen Befristung der Modernisierungsmieterhöhung. „Die Immobilienwirtschaft ist wie ein großer Tanker, der sich bei falscher Steuerung nur sehr schwer wieder auf richtigen Kurs bringen lässt. Wir sollten im ersten Schritt abwarten, wie sich die Mietpreisbremse im Alltag erweist, bevor wir an weiteren Stellschrauben im Gesetz drehen“, so Kießling weiter.

Damit geht der BID-Vorsitzende auf die Aussage von Bundesjustizminister Maas ein, dass Modernisierungskosten künftig nur noch bis zu zehn Prozent und längstens bis der Vermieter seine Aufwendungen gedeckt hat, auf die Miete umgelegt werden dürfen. „Eine Berechnung des Amortisationszeitpunktes ist kaum möglich. Denn zu den Aufwendungen gehören neben der Abschreibung auch Zinsen sowie die Instandhaltungskosten, die auf die wertverbessernden Maßnahmen anfallen“, sagt Kießling. „Insgesamt wird missachtet, dass es sich systematisch nicht um eine Kostenumlage handelt, sondern um eine erhöhte Miete, die spiegelbildlich zum Modernisierungserfolg steht. Die Politik befindet sich mit diesem Plan auf einem Irrweg. Eine Beschränkung der Refinanzierungsmöglichkeit wichtiger Modernisierungen ist zudem das falsche Signal an Vermieter, vor allem in Zeiten, in denen der Staat hohe klimapolitische Ziele umsetzen will.“


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